(ots) - Unfall, schwere Erkrankung oder Alter: Tritt
ein Pflegefall ein, können Betroffene "Hilfe zur Pflege" beantragen.
Da die Fragen im entsprechenden Formular der Krankenkasse für den
Laien oft sehr kompliziert sind, kann man sich schon in der
Antragsphase Unterstützung holen: durch Angehörige, den Sozialdienst
eines Krankenhauses oder einen Pflegedienst, wie das
Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" schreibt. Dann folgt der
Besuch eines Gutachters vom Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung (MDK). Seine Einschätzung bildet die Basis für
den Pflegegrad und das Pflegegeld. "Deshalb sollte man sich auf jeden
Fall vorbereiten", so Verena Querling, Pflegerechts-Juristin der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Beim Gutachtertermin sollte
der Antragsteller einen Angehörigen oder eine andere Person an seiner
Seite haben. "Der Betroffene wird dadurch gestärkt und fühlt sich
nicht alleine", sagt Querling. Die Gutachtersituation verunsichere
manche Antragsteller so weit, dass sie verschweigen, wofür sie
wirklich Hilfe brauchen. Die Folge: die Festlegung auf einen zu
niedrigen Pflegegrad - und damit zu wenig oder sogar gar kein Geld.
Querling empfiehlt zudem, unbedingt vorab eine Art Checkliste zu
erstellen und ungeschönt über mehrere Tage zu dokumentieren, welche
Unterstützung benötigt wird.
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