(ots) - Die Stiftung Warentest berichtet
über einen vor dem Landgericht Berlin anhängigen Prozess gegen die
Volkswagen Bank, der für den Volkswagen-Konzern sehr teuer werden
könnte. In dem von der Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig aus Trier
geführten Verfahren verlangt der Kläger die Rückabwicklung seines
widerrufenen Autokreditvertrages. Nach geltendem Recht können
Verbraucher ihre Darlehensverträge zeitlich unbeschränkt widerrufen,
wenn die Bank ihre Kunden bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß
belehrt hat. Das ist nach Ansicht der Rechtsanwälte bei nahezu allen
Finanzierungen der Volkswagen Bank seit Mitte 2010 der Fall. Die
Besonderheit für Kreditverträge, die seit dem 13.06.2014
abgeschlossen wurden, erklärt Rechtsanwalt Dr. Christof Lehnen: "Wenn
Verbraucher ihren Kredit widerrufen, erhalten sie gegen Rückgabe des
Fahrzeugs sowohl die gesamte Anzahlung als auch alle bislang
gezahlten Raten nahezu vollständig zurück. Für die gefahrenen
Kilometer muss keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden." Dies
kommentiert die Stiftung Warentest, die den Musterprozess in Berlin
beobachtet hat, wie folgt: "Wenn die Bank schlecht über Rechte und
Pflichten rund um den Darlehensvertrag informiert, fahren die Kunden
mit Krediten ab dem 13. Juni 2014 zu traumhaft günstigen
Konditionen."
Das Widerrufsrecht beschränkt sich nicht auf die vom Abgasskandal
betroffenen Fahrzeuge, sondern steht allen Autokäufern zu, die ihren
VW, Audi, Seat oder Skoda bei der Volkswagen Bank oder deren
Zweigniederlassungen (Audi Bank, Seat Bank, Skoda Bank) finanziert
haben. Nach Angaben der Stiftung Warentest hat die VW-Bank etwa 2,15
Millionen Finanzierungsverträge im Bestand und die Forderungen aus
diesen Verträgen beliefen sich auf 23,3 Milliarden Euro. Allerdings
sind Verträge gewerblicher Kunden nicht widerrufbar.
Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass auch viele
Kreditverträge anderer Autobanken fehlerhafte Belehrungen enthalten
und daher ebenso widerrufbar sind. Die auf das
Verbraucherwiderrufsrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig
aus Trier bietet allen Autobesitzern unter
http://www.lehnen-sinnig.de eine kostenlose und unverbindliche
Erstberatung zu diesem Thema.
Die ausführliche Berichterstattung der Stiftung Warentest samt
Musterwiderrufsschreiben ist erreichbar unter:
https://www.test.de/VW-Skoda-Seat-Audi-Lukrative-Rueckgabe-Chance-
fuer-Autokaeufer-5165777-0/
Pressekontakt:
Pressesprecher: Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
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D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post(at)lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de
Die Kanzlei Dr. Lehnen & Sinnig Rechtsanwälte PartG mbB aus Trier ist
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und berät und
vertritt bundesweit über 1.000 Geschädigte im VW-Abgasskandal.
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