PresseKat - BGH: Sofortige Prüfungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung

BGH: Sofortige Prüfungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung

ID: 1482626

Der Bundesgerichthof hat mit Hinweisbeschluss vom 15. Februar 2017, Az. IV ZR 280/15, festgestellt, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen eine geltend gemachte Berufsunfähigkeit unverzüglich prüfen müssen.

(firmenpresse) -

Der Bundesgerichthof hat mit Hinweisbeschluss vom 15. Februar 2017, Az. IV ZR 280/15, festgestellt, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen eine geltend gemachte Berufsunfähigkeit unverzüglich prüfen müssen. Hierauf weist der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der Fachkanzlei für Versicherungsrecht L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft im Rahmen einer Rechtsprechungsübersicht hin.

Im vorliegenden Verfahren hatte die Versicherungsnehmerin bei der beklagten Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt. Diese reagierte auf den Leistungsantrag, indem sie der Versicherungsnehmerin eine Vergleichsvereinbarung vorschlug, die eine elfmonatige Zahlung der vereinbarten Rente und im Anschluss die Leistungsprüfung der Versicherung vorsah. Die Versicherungsnehmerin stimmte diesem Vorschlag zu. Nach Ablauf der elfmonatigen Leistungszeitraum stellte die Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlungen ein und ließ die Versicherungsnehmerin fachärztlich untersuchen. Das Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Berufsunfähigkeit vorliegen würde. Hiergegen wandte sich die Versicherungsnehmerin und reichte Klage beim Landgericht Saarbrücken ein.

Das Landgericht gab der Versicherung Recht und wies die Klage ab. Das Oberlandesgericht hingegen verurteilte die Versicherung zur Zahlung von BU-Leistungen für den Zeitraum vom Ablauf der Vergleichsvereinbarung bis zur Ablehnungsentscheidung der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Auf die hiergegen von der Berufsunfähigkeitsversicherung eingelegte Revision bestätigte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts und stellte klar, dass die Verurteilung rechtsfehlerfrei war. Denn das Vorgehen der Versicherung, die Erstprüfung der Berufsunfähigkeit um ein Jahr zu verschieben anstatt umgehend die Leistungsprüfung einzuleiten, stelle eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Versicherten dar. Dies gelte selbst dann, wenn der Versicherer zuvor seinen Kunden über die Rechtsfolgen einer befristeten Zusage aufklärt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung nahm auf diesen deutlichen Hinweis des Bundesgerichtshofs die Berufung zurück.





Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Versicherungsrecht spezialisierten Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft die insgesamt versichertenfreundliche Ausgangslage. „Der Bundesgerichtshof hat erneut festgestellt, dass den Versicherungen für Entscheidungen, die für die Versicherungskunden nachteilig sind, enge Grenzen zu setzen sind. Versicherungsnehmer sollten daher rechtlichen Rat einholen, bevor sie entsprechende Angebote von Versicherungen annehmen.“

Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., empfiehlt daher Versicherungsnehmern in vergleichbaren Situationen, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft – gerade auch bei Vergleichsangeboten – dies von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Denn häufig gehen derartige Vergleiche zu Lasten der Versicherungsnehmer.


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Datum: 24.04.2017 - 10:49 Uhr
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