PresseKat - Umweltpolitik auf Abwegen: geplante Regeln zur Kühlgeräteentsorgung verhindern weiterhin wirksamen

Umweltpolitik auf Abwegen: geplante Regeln zur Kühlgeräteentsorgung verhindern weiterhin wirksamen Klimaschutz

ID: 1482706

(ots) - Falsch entsorgte Kühlschränke heizen massiv den
Klimawandel an - Umweltministerin Hendricks ist aufgrund
unzureichender Vorgaben beim Kühlgeräterecycling für eine vermeidbare
Klimabelastung von bis zu einer Million Tonnen CO2-Äquivalente pro
Jahr verantwortlich - Deutsche Umwelthilfe fordert vollständige
Übernahme vorbildlicher europäischer Entsorgungsstandards in deutsche
Regelwerke

Deutschland gilt weltweit als Vorbild in Sachen Recycling. Bei der
Verwertung alter Kühlgeräte entspricht die Entsorgungssituation
allerdings dem eines EU-Entwicklungslandes. Noch besorgniserregender
ist, dass Umweltministerin Barbara Hendricks bei der aktuellen
Überarbeitung der Regeln für die Kühlgeräteentsorgung nicht genug
tut, um etwas an diesem Zustand zu ändern. Durch ihre Blockadehaltung
bei der vollständigen Übernahme vorbildlicher europäischer
Entsorgungsstandards für Kühlgeräte ist sie verantwortlich für die
jährliche Belastung des Klimas mit bis zu einer Million Tonnen
CO2-Äquivalenten.

Die Klimaprobleme entstehen durch einen Stoff, der eigentlich
schon seit 1995 verboten ist: Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW). Das
als Kälte- und Treibmittel in Kühlschränken eingesetzte Treibhausgas
ist je nach Verbindung bis zu 10.700 Mal klimaschädlicher als
Kohlenstoffdioxid. Werden Kühlgeräte unsachgemäß entsorgt, dann
entweichen die Gase in die Atmosphäre und belasten viele Jahre lang
das Klima und die Ozonschicht.

Das bisherige Regelwerk zum Schadstoffausstoß von industriellen
Anlagen - die "Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA
Luft)- ist veraltet, beinhaltet große Spielräume für
Entsorgungsunternehmen zum Betrügen und wird momentan novelliert.
Deshalb fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) von Umweltministerin
Hendricks das Klimaproblem bei der Entsorgung alter Kühlgeräte




endlich zu lösen und die fortschrittlichen europäischen
Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 vollständig in die TA
Luft zu überführen.

"Ministerin Hendricks muss die katastrophalen Zustände bei der
Kühlschrankentsorgung endlich ernst nehmen. Mit umgerechnet bis zu
einer Million Tonnen CO2 jährlich trägt die Entsorgung alter
Kühlschränke überproportional zum Klimawandel bei. Wenn Deutschland
die eigenen Klimaschutzziele bis 2020 wirklich erreichen will, muss
die Kühlschrankentsorgung an viel geeignetere europäische
Entsorgungsstandards angepasst werden", kritisiert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er verweist auf Länder wie
Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die
Schweiz, die beispielgebende und wirksame europäische
Mindeststandards gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen
Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben haben.

Nach Einschätzung der DUH wird es mit dem aktuell vom
Bundesumweltministerium erarbeiteten Entwurf der TA Luft nicht
gelingen, den vermeidbaren Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch
ein unsachgemäßes Kühlgeräterecycling drastisch zu reduzieren. Zwar
wurden im aktuellen Entwurf der TA-Luft einzelne Elemente aus den
vorbildlichen Entsorgungsnormen EN50625-2-3 und TS 50625-3-4
übernommen, allerdings auch Dinge weggelassen, die von entscheidender
Bedeutung sind.

"Es wird in der TA Luft nicht festgelegt, dass die
Betriebsbedingungen während eines Anlagentests denen der täglichen
Praxis entsprechen müssen. Das eröffnet ohne Not große Spielräume für
Betrügereien. Besonders problematisch ist auch die Prüfung
festgelegter Standards durch einen sehr eingeschränkten Kreis an
Auditoren. Es ist fraglich, wie viele der zur Kontrolle vorgesehenen
Stellen tatsächlich die Sachkenntnis haben, um die umfangreichen und
anspruchsvollen Tests gemäß Normenvorgabe durchführen zu können",
sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Es muss
sichergestellt werden, dass die in der TA Luft benannten Prüfer der
jährlichen Leistungstests und Wochenbilanzen Erfahrung in der
Überprüfung der Normen haben, um diese vollständig anwenden und
mögliche Betrugsversuche wirksam unterbinden zu können.

Anlagentests zur Kältemittelentnahme werden unverständlicherweise
komplett ohne Anwendung vorbildlicher Normen ausgeführt. Grenz- und
Zielwerte werden nicht exakt und stringent gemäß Normenvorgabe in die
TA Luft übertragen. Im Gegenteil: es werden Spielräume für Restmengen
von Klimagasen geschaffen, die in den entnommenen Isolierschäumen
enthalten sein dürfen. Das ist aus Sicht der DUH jedoch
unverantwortbar und widerspricht geltendem EU-Recht (EU-Richtlinie
2012/19/EU).

Links:

Die Stellungnahme der DUH zum Entwurf der TA Luft finden Sie
unter: http://l.duh.de/s5w27

Das Hintergrundpapier zur Kühlgeräteentsorgung auf Deutsch und
Englisch sowie weitere Informationen finden Sie unter:
http://l.duh.de/kuehlgeraete

Hintergrund:

Etwa die Hälfte der pro Jahr entsorgten rund drei Millionen
Alt-Kühlgeräte enthält noch immer stark klimaschädliche Gase in den
Kälte- und Treibmitteln, wie Fluorchlorkohlenwasserstoff (FCKW).
Gelangen diese Gase in die Umwelt, tragen sie signifikant zur
Zerstörung der Ozonschicht und Klimaerwärmung bei. Nach Berechnungen
der DUH werden bei der Kühlgerätebehandlung in Deutschland jedes Jahr
etwa eine Million Tonnen vermeidbarer CO2-Äquivalente freigesetzt.

Die Europäische Norm EN 50625-2-3 ("Collection, logistics &
treatment requirements for WEEE Part 2-3: Treatment requirements for
temperature exchange equipment") und die zugehörige Technische
Spezifikation TS 50625-3-4 wurden vom Europäischen Komitee für
elektrotechnische Normung (CENELEC) entwickelt und entsprechen dem
Stand der Technik für eine umweltgerechte Kühlgerätebehandlung. Diese
Normen basieren auf dem EU-Mandat M/518 zur Unterstützung der
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
greifen die Normen EN 50574 und TS 50574-2 inhaltlich weitestgehend
auf.



Kontakt:


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 43, 0151 18256692, fischer(at)duh.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse(at)duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

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Datum: 24.04.2017 - 11:26 Uhr
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