(ots) -
Der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)
stellte zur Jahrespressekonferenz am 24. April die aktuellen
Branchenzahlen vor. Als zentrale Themen standen ebenfalls auf der
Agenda: ein Gerichtsurteil zum Online-Brillenhandel und die
gesetzliche Neuregelung zur Sehhilfenversorgung, die auch nach
Inkrafttreten für massive Unklarheiten sorgt.
Auch für das vergangene Jahr lässt sich für die augenoptische
Branche wieder eine positive Entwicklung konstatieren, wie der
angefügte ZVA-Branchenbericht 2016/17 zeigt. So ist der Gesamtumsatz
inklusive Online-Handel moderat um 2,1 Prozent gestiegen und lag 2016
bei 5,9 Milliarden Euro. Ohne Online-Handel haben die stationären
Fachgeschäfte 5,7 Milliarden Euro umgesetzt. An der Zusammensetzung
der Branche hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert:
Auch 2016 wuchsen die großen Filialisten nicht nur in punkto Anzahl
der Niederlassungen. Ihr Umsatz stieg zudem um durchschnittlich 3,6
Prozent, während die mittelständischen Betriebe ein Umsatzwachstum
von durchschnittlich 0,2 Prozent verzeichneten. Folglich wiesen die
zehn größten Filialbetriebe einen Anteil von 45,1 Prozent am
Branchenumsatz auf. Insgesamt wurden 12,6 Millionen
Korrektionsbrillen verkauft, was einem Wachstum von 1,5 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr entspricht. Allein der stationäre Handel
verkaufte 11,9 Millionen Brillen. Der Online-Handel wuchs zwar
weiter, jedoch nur noch um zehn Prozent bei Umsatz und Stückzahl
verkaufter Brillen und damit deutlich langsamer als in den Vorjahren.
Die Brillenoptik bildete nach wie vor den Hauptumsatzträger der
stationären Betriebe mit 82,4 Prozent. Gut zehn Prozent entfielen auf
Vergrößernde Sehhilfen, Sonnenbrillen ohne Korrektion und sonstige
Handelswaren, darunter auch Hörgeräte. 7,4 Prozent des Umsatzes
generierte der Verkauf von Kontaktlinsen und Pflegemitteln, insgesamt
verzeichnete dieser Bereich einen Rückgang um 3,2 Prozent - hier
machte sich insbesondere die Konkurrenz durch fachfremde
Verkaufskanäle wie Drogeriemärkte bemerkbar, vor allem bei
Pflegemitteln oder auch weichen Kontaktlinsen mit kurzen
Trageintervallen und in niedrigen Stärken. Der ZVA sieht diese
Entwicklung sehr kritisch, da Kontaktlinsen erklärungsbedürftige
Produkte sind, deren Anpassung sowie die Beratung zur Handhabung und
Pflege in fachlich kompetente Hände gehört.
Profilieren durch Weiterbildung und Spezialisierung
Gegenüber fachfremden Vertriebskanälen wie Drogeriemärkten und dem
Online-Handel haben die stationären Augenoptiker einen klaren
Vorteil, erläutert ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Als Fachleute
für gutes Sehen können Augenoptiker mit ihren Kernkompetenzen und
zahlreichen Services punkten. Nicht umsonst verfügen sie über eine
fundierte Ausbildung und hohe Beratungskompetenz. Viele Augenoptiker
nutzen Spezialisierungsangebote, um sich zu profilieren - zum
Beispiel mit Sportoptik, Vergrößernden Sehhilfen oder Kontaktlinsen.
Augenoptiker mit der Zusatzqualifikation als Optometrist können
darüber hinaus spezielle Screenings durchführen und weitere Services
anbieten." Dass die viele Betriebe vermehrt auf diese Konzepte
setzen, bestätigt auch eine aktuelle Umfrage des ZVA: Gut 69 Prozent
der mittelständischen Innungsbetriebe möchten demnach ihr
Dienstleistungsportfolio allgemein ausbauen, 54 Prozent setzen auf
ein verstärktes Angebot an optometrischen Dienstleistungen.
"Optiker-Qualität" nicht im Internet möglich
Dass es Augenoptiker-Qualität nur vom stationären Augenoptiker
geben kann, hat auch ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes
(BGH) unlängst noch einmal bestätigt: Online-Anbietern von Brillen
ist es demnach künftig untersagt, für diese mit der Aussage "in
Optiker-Qualität" zu werben. Der ZVA hatte bereits zuvor gerichtlich
durchgesetzt, dass Gleitsichtbrillen aus dem Internet mit einem
Warnhinweis versehen werden müssen, da sie im Straßenverkehr nur
eingeschränkt nutzbar sind. Gerade bei Gleitsichtbrillen fehlen
online zur korrekten Fertigung wichtige Parameter, die nur in
direktem Kundenkontakt vom Fachmann ermittelt werden können.
Neues Gesetz sorgt für Unklarheiten
Ein anderes Thema, das die Branche aktuell bewegt, ist das neue
Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG). Das am 11.
April in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass erwachsene
Fehlsichtige mit einer Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs
Dioptrien bzw. einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
wieder Brillengläser zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
erhalten. Das neue Gesetz bringt jedoch zahlreiche Unklarheiten zur
konkreten Umsetzung mit sich. So bedarf die veraltete Produktgruppe
des Hilfsmittelverzeichnisses, in der die Festbeträge für Sehhilfen
festgelegt sind, einer dringenden Überarbeitung. Der ZVA bemüht sich
daher, zu einer praktikablen Lösung zu finden. Außerdem hat der
Verband ein Positionspapier (http://www.zva.de/Positionspapiere/hhvg)
herausgegeben, das sich unter anderem mit der irreführenden
Formulierung einer notwendigen (ärztlichen) Verordnung befasst. Dazu
ZVA-Präsident Thomas Truckenbrod: "Hiermit würden Berufspraktiken
beschnitten, die längst etabliert sind und auch von den Verbrauchern
überaus geschätzt werden. Wenn zudem jeder gesetzlich Versicherte,
der die Voraussetzungen erfüllt, erst zum Augenarzt muss, um ein
Brillenrezept zu erhalten, so führt das zu noch längeren Wartezeiten
in den Praxen und höheren Kosten für die Krankenkassen." Der ZVA
bemängelt aus diesem Grund die Ineffizienz des Gesetzes.
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