(ots) - Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht für Autokäufer, die ihr Fahrzeug
über eine Bank finanziert haben, Ansprüche wegen der Verwendung
fehlerhafter Widerrufsbelehrungen geltend. Die im VW Abgasskandal
führende Kanzlei ist der Ansicht, dass unterschiedliche Banken
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben und deshalb die
Darlehensverträge noch heute widerrufen werden können und zwar
unabhängig davon, ob die Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind
oder nicht.
Stiftung Warentest rät zum Widerruf!
So hat die Kanzlei für zahlreiche vom VW Abgas Skandal betroffene
Autokäufer bundesweit Klagen gegen die Volkswagen Bank (VW Bank)
eingereicht. Derzeit befinden sich weitere Klagen im 3-stelligen
Bereich in Vorbereitung gegen die VW-Bank (Audi Bank, Seat Bank,
Skoda Bank).
Die Kanzlei macht außerdem Ansprüche gegen die Commerzbank und
gegen die Santander Bank aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen
geltend. Die Kanzlei ist der Ansicht, dass auch diese Banken
fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.
Bereits im Juli 2016 wurde von der Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem Landgericht Stuttgart eine
erste Klage aus dem Widerruf des Darlehensvertrages gegen die VW Bank
eingereicht. Im Rahmen dieses Verfahrens macht die Kanzlei geltend,
dass der erklärte Widerruf auch noch 2016 möglich ist, obwohl
eigentlich die 2-wöchige Widerrufsfrist bereits im Jahre 2014
abgelaufen war. Dies resultiert daraus, dass nach Ansicht der Kanzlei
die Widerrufsbelehrung Fehler enthält und somit die Widerrufsfrist
nie zu laufen begann. Deshalb stehe dem Kläger ein "ewiges
Widerrufsrecht" zu. Besonders gravierend wäre die Folge für die Bank,
da nach Ansicht der Kanzlei keine Nutzungsentschädigung zu bezahlen
ist. Dies bedeutet, dass der Kläger die gesamten gezahlten Raten
zurückerhält, künftig keine Raten mehr bezahlen muss, das Fahrzeug
zurückgeben kann und keine Nutzungsentschädigung bezahlen muss. Er
hätte somit das Fahrzeug kostenfrei gefahren. Dies gilt jedoch nur
für Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen wurden. Verträge, die
zwischen dem 11.06.2010 und 12.06.2016 geschlossen wurden , können
zwar ebenfalls widerrufen werden, jedoch muss hier Nutzungsersatz
gezahlt werden.
Auch die Stiftung Warentest berichtet unter Test.de mit dem Titel
"VW, Skoda, Seat, Audi: Lukrative Rückgabe-Chance für Autokäufer",
dass ein Widerruf von Auto Finanzierungsverträgen aufgrund
fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich ist. Die Stiftung Warentest
berichtet von einem Verfahren vor dem Landgericht Berlin gegen die VW
Bank, in dem das Gericht mitgeteilt habe, die Widerrufsbelehrung sei
falsch und der dortige Kläger könne die Rückabwicklung des Vertrages
verlangen, ohne eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen. Es ist
daher Autokäufern zu raten, ihre Darlehensverträge überprüfen zu
lassen, um sich so rentabel aus dem Vertrag lösen zu können.
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