(ots) - Audio-Geräte wie Amazons vernetzter Lautsprecher
"Echo" nebst digitaler Assistentin "Alexa" erobern zurzeit den
deutschen Markt. Doch Datenschützer warnen: Die in den Geräten
verbauten Mikrofone sind für Sprachbefehle jederzeit auf Empfang -
und könnten möglicherweise bei Aktivierung mithören. Die Redaktion
des Tech-Magazins onlinekosten.de bat die Rechtsanwälte Christian
Solmecke und Thomas Hollweck um eine Einschätzung, was das rechtlich
für die Besitzer dieser Geräte bedeutet. Muss man Familienmitglieder
und Freunde auf den Einsatz eines digitalen Assistenten hinweisen?
Mehr noch: Macht man sich bei Unterlassung strafbar? Um es
vorwegzunehmen: Die Bewertung der Rechtslage fällt unterschiedlich
aus.
Solmecke: Gäste müssen informiert werden
"Eine strafrechtliche Verfolgung haben die Inhaber eher nicht zu
befürchten", sagt der Kölner Rechtsanwalt Solmecke. Zivilrechtliche
Ansprüche seien aber denkbar, wenn Gespräche ohne Einverständnis
aufgezeichnet würden. Gäste müssten über das Vorhandensein digitaler
Assistenten informiert werden, wenn ihre Daten erfasst werden
könnten. Es bestehe die Gefahr, dass aufgezeichnete Gespräche
Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. "Jeder hat das Recht selbst
zu entscheiden, welche Informationen er von sich preisgeben möchte",
erklärt Solmecke.
Hollweck: Keine generelle Warnpflicht
Keine Aufklärungspflicht für Nutzer digitaler Assistenten
gegenüber Besuchern sieht dagegen der Berliner Rechtsanwalt Thomas
Hollweck. Der Käufer dürfe "darauf vertrauen, dass Amazon Echo zwar
ständig mithört, hierüber jedoch keine Aufzeichnungen erstellt und
keine Datenweitergabe an unbefugte Dritte durchführt." Eine
Warnpflicht gebe es immer nur dann, wenn "eine ganz konkrete Gefahr
droht". Sind Besucher nicht damit einverstanden, dass Gespräche
mitgehört und aufgezeichnet werden, sollte man entsprechende Geräte
laut Solmecke abschalten. Thomas Hollweck empfiehlt "in
Geschäftsräumen auf die Nutzung von Amazon Echo eher zu verzichten".
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