PresseKat - Verbot von Kinderehen - DRK sieht noch große Lücken bei der Betreuung

Verbot von Kinderehen - DRK sieht noch große Lücken bei der Betreuung

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(ots) - Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) begrüßt das Vorhaben
der Bundesregierung, Ehen von Kindern in Deutschland zu verhindern,
sieht im Zusammenhang mit dem geplanten Verbot jedoch noch große
Lücken vor allem bei der Betreuung der Betroffenen. "Wir dürfen die
Kinder und Jugendlichen, deren Ehen aufgehoben oder für nichtig
erklärt werden, auf keinen Fall allein lassen. Wir brauchen eine
engmaschige Beratung und Begleitung durch Jugendämter und Betreuer.
Doch genau das sehen wir derzeit in vielen Fällen noch nicht
gewährleistet", sagt DRK-Vizepräsidentin Donata Schenck zu
Schweinsberg zu dem Gesetzentwurf, der am 26. April im
Rechtsausschuss des Bundesrates beraten wird.

Nach den Plänen der Bundesregierung werden Ehen, die im Ausland
geschlossen wurden und bei denen ein Partner unter 16 Jahre ist,
automatisch unwirksam. Ehen, die im Alter zwischen 16 und 18 Jahren
zustande kamen, können vom Familiengericht aufgehoben werden, solange
kein Härtefall vorliegt. "Jetzt kommt es darauf an, dass die
Jugendämter entsprechend personell ausgestattet werden, um sich um
die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch kümmern zu können", sagt
Donata von Schenck. In manchen Jugendämtern müsse ein Sachbearbeiter
bis zu 100 Fälle betreuen. Oft fehle es auch an geeigneten
Ãœbersetzern.

Minderjährige, die von der geplanten Gesetzesregelung betroffen
sind, seien bereits auf der Flucht nach Deutschland psychischen
Belastungen ausgesetzt. "Sie brauchen deshalb eine besonders
intensive und langfristige Betreuung", sagt Donata von Schenck. Es
müsse ihnen sprachlich und emotional verständlich erklärt werden,
warum eine Ehe unwirksam oder aufgelöst wird und welche Perspektiven
es für sie mit Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe auch über
das vollendete 18. Lebensjahr hinaus gibt. Außerdem müsse




gewährleistet sein, dass die Minderjährigen kurzfristig eine
angemessene Unterbringung erhalten, wenn sie von ihren bisherigen
Ehepartnern getrennt werden. Massenunterkünfte seien dafür
ungeeignet.



Pressekontakt:
DRK-Pressesprecher Dr. Dieter Schütz, Tel. 030 85404-158, E-Mail:
Schuetz(at)DRK.de

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Datum: 25.04.2017 - 10:00 Uhr
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