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Bremer Senat will Pflegedienste ausgrenzen und Wahlfreiheit einschränken / Geplante Verordnung über Unterstützungsleistungen im Alltag nach § 45 a SGB XI steht im Widerspruch zum Gesetz

ID: 1483226

(ots) - Pflegebedürftige haben seit Anfang dieses Jahres
deutlich höhere Ansprüche auf finanzielle Unterstützung für
Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie können professionelle
Pflegedienste beauftragen, ihnen zum Beispiel bei der täglichen
Körperpflege oder bei der Reinigung ihrer Wohnung behilflich zu sein,
oder sie können sich bei Arztbesuchen begleiten lassen. Darüber
hinaus können sie durch "niedrigschwellige Angebote" im Alltag
entlastet werden. Diese Unterstützungsangebote müssen nach
Landesrecht anerkannt werden.

Die Sozialbehörde empfiehlt nun dem Senat, eine Verordnung zu
erlassen, die festlegt, dass die niedrigschwelligen
Entlastungsangebote in erster Linie von Ehrenamtlichen übernommen
werden dürfen. "Der Aufbau- und Ausbau der Entlastungsangebote soll
gedeckelt anstatt vorangetrieben werden, die Wahlmöglichkeit der
Pflegebedürftigen und Angehörigen wird deutlich eingeschränkt, die
überwiegende Mehrheit der Pflegedienste - insbesondere die in
privater Trägerschaft - wird ausgeschlossen", stellt Ralf Holz,
stellvertretender Vorsitzender der Landesgruppe Bremen/Bremerhaven
des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), dazu
fest. Anstatt für ordentliche sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse und für eine angemessene Entlohnung zu
sorgen, wird auf Dumping, Deprofessionalisierung und vor allem auf
Anbieter gesetzt, die weder eine Zulassung durch die Pflegekassen
haben noch den regelmäßigen Kontrollen des Medizinischen Dienstes und
der Gesundheitsämter unterliegen. "Im Ergebnis wird den Trägern nicht
anderes übrig bleiben, als die Rechtswidrigkeiten durch ein Gericht
feststellen zu lassen", so Ralf Holz abschließend.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über




110 in Bremen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
290.000 Arbeitsplätze und circa 22.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 23 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Hannelore Bitter-Wirtz, bpa-Landesbeauftragte, Tel.:
0421/68 54 41 75, www.bpa.de

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Datum: 25.04.2017 - 10:19 Uhr
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