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Nach Informationen des ARD-Magazins "Monitor" (WDR) lässt die SPD
die am 14. Dezember 2016 im Kabinett getroffene Vereinbarung zur
Autobahnprivatisierung offenbar platzen. "Der Kabinettsbeschluss vom
Dezember, der eine mögliche versteckte Privatisierung der
Autobahn-Gesellschaft durch die Hintertür in sich trägt, der ist vom
Tisch", sagte die SPD-Berichterstatterin im Haushaltausschuss,
Bettina Hagedorn, gegenüber "Monitor" (27.4., 21.45 Uhr, Das Erste).
Vorausgegangen war eine Beratung der SPD-Haushälter am
Dienstagnachmittag (25.4.), an der auch der SPD-Fraktionsvorsitzende
Thomas Oppermann teilgenommen hatte.
Anders als im Kabinett beschlossen, bestehe die SPD jetzt auf
einer Klarstellung im Grundgesetz, die eine "mittelbare und
unmittelbare Privatisierung" ausschließt, so Hagedorn. Eine Regelung
in einem einfachen Gesetz, wie vorgesehen, reiche demgegenüber nicht
aus. Thomas Oppermann erklärte gegenüber "Monitor": "Wir wollen
weder die Autobahnen noch die Infrastrukturgesellschaft in
irgendeiner Weise privat gestalten und das wollen wir auch
ausschließen." Wie das im Einzelnen geregelt werden müsse, kläre "man
jetzt in der Beratung".
Der Bundestag will Mitte Mai in einem Gesetzespaket über die
Überführung der Autobahnen in eine so genannte
"Infrastrukturgesellschaft", die als GmbH organisiert sein soll,
entscheiden. Dazu müsste das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit
geändert werden.
Die ursprünglichen Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang
Schäuble und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sahen vor, die
Autobahnen in eine private Gesellschaft zu überführen, an der auch
private Investoren Anteile kaufen können. Darüber hinaus sollte diese
Gesellschaft umfangreich Kredite aufnehmen können, die nicht mehr der
parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Auch ganze Autobahnnetze
sollten als Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) zugelassen
werden. Die Gesellschaft sollte sich aus den Einnahmen aus PKW-und
LKW-Maut finanzieren.
Der Koalitionsausschuss hatte den Plänen in dieser Form am 29.
März eine Absage erteilt. Jedoch sollten die wesentlichen
Privatisierungsschranken lediglich in einem Begleitgesetz und nicht
im Grundgesetz eingezogen werden. So mache man jedoch "eine sehr
große Tür auf für Privatisierungen", sagt der Sachverständige im
Haushaltsausschuss Prof. Georg Hermes gegenüber "Monitor", denn
"zukünftige Regierungen könnten dann mit einfacher Mehrheit eine sehr
weitgehende Privatisierung umsetzen".
Der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, warnt
gegenüber "Monitor" vor extremen Kostensteigerungen für die
Autofahrer durch Renditeerwartungen privater Investoren. Er fordert
deshalb "jede Form von Privatisierung auch durch die Hintertür von
vornherein durch eine klare Regelung im Grundgesetz auszuschließen".
Der Berichterstatter der CDU-Bundestagsfraktion im
Haushaltsausschuss, Norbert Brackmann, weigert sich aber, an dem
bisher gefällten Beschluss zur Grundgesetzänderung noch etwas zu
ändern. Man könne nicht "über das Grundgesetz Einzelregelungen, die
normalen Gesetzen vorbehalten sind, jetzt in das Grundgesetz
reinschreiben", sagte Brackmann dem ARD-Magazin.
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