(ots) - "Compliance in Europa ist die Ãœberschrift zu
unserer Mitgliederversammlung. Europa hat uns den offenen Binnenmarkt
geschenkt, basierend auf den Prinzipien des freien wirtschaftlichen
Wettbewerbs von Angebot und Nachfrage. Der freie Wettbewerb fördert
dabei das Streben nach Innovationen, den Einstieg in neue
Geschäftsfelder, neue Dienstleistungen und ein breites Angebot zu
unterschiedlichen Preisen. Wenn Wettbewerb offen und frei gestaltet
ist, wozu bedarf es dann wiederum klarer, teilweise strenger
Wettbewerbsregeln? Ganz einfach, weil der freie Wettbewerb selbst
geschützt werden muss. Denn wenn es keine Regeln gibt, könnte der
freie Wettbewerb zugunsten monopolartiger oder staatsindoktrinärer
Strukturen verschwinden oder er leidet aufgrund unfairer,
wettbewerbsverzerrender, vielleicht sogar krimineller Aktivitäten." -
so Christoph Harras-Wolff, Vorsitzender des AKG - Arzneimittel und
Kooperation im Gesundheitswesen e.V., in seinem Bericht zur Lage auf
der 11. Mitgliederversammlung seiner Organisation am 25. April 2017
in Berlin.
Christoph Harras-Wolff, der von der Mitgliederversammlung in
seinem Amt als Vorsitzender erneut bestätigt wurde, weiter: "Um einer
solchen Entwicklung entgegenzustehen, gibt es in allen EU-Ländern und
in den meisten darüber hinaus Regeln für den freien und fairen
Wettbewerb. Diese Gesetze werden in vielen Branchen durch
Selbstverpflichtungen der Unternehmen ergänzt, um die Akzeptanz und
das Bewusstsein der Einhaltung auf allen Ebenen zu schärfen und
Schaden von den Unternehmen, der Geschäftsführung und allen
Mitarbeitern fernzuhalten. In diesem Sinne, nicht mehr und nicht
weniger, arbeitet der AKG."
Der Bielefelder Unternehmer, betonte, man habe nicht ohne Grund
den Blick auf Europa gerichtet. Viele grundlegende Regeln über die
Errungenschaft des freien Warenverkehrs und auch zu dessen Einhaltung
werden heute in Europa gesetzt oder über Verträge mit
außereuropäischen Partnern wie den USA harmonisiert.
Der AKG-Vorsitzende gab aber auch eine Mahnung an die Branche:
Trotz - oder gerade wegen dieser intensiven Befassung mit dem Thema
werde bereits von einer "Compliance-Überdrüssigkeit" gesprochen. Dem
sei zu entgegnen, dass Compliance gerade in der Arzneimittelbranche
dazugehöre wie Buchhaltung und Marketing. Der "Tone from the top"
müsse klar und eindeutig sein: Compliance-Verstöße könnten bis zur
Existenzgefährdung des Unternehmens gehen und werden nicht toleriert.
Gleichzeitig dürfe Compliance nicht Selbstzweck werden und die
rechtlich einwandfreien Aktivitäten erdrücken und das Erlaubte
verbieten. Augenmaß sei für die allgemeine Akzeptanz gefragt.
Der Vorsitzende nahm auch Stellung zum "Superwahljahr 2017", an
dessen Ende die Bundestagswahl steht. Der AKG sei durch die besondere
Branche nicht nur ein Selbstkontrollverband, sondern durch seine
Tätigkeiten Teil des gesundheitspolitischen, und damit auch des
politischen Gesamtgefüges. Die Karten für die nächsten vier Jahre
würden neu gemischt. Dies bliebe, egal welcher Ausgang, auch nicht
ohne Einfluss auf den AKG und seine Arbeit. Ob die politische
Landschaft sich ändere oder nicht, die gesundheitspolitischen
Rahmenbedingungen würden sich ändern. Damit aber auch das Umfeld, in
dem der AKG seine Arbeit tue. Deswegen werde der AKG, im Vorfeld der
Wahl die Programme der Parteien genau unter die Lupe nehmen und die
Szenarien für die Verbandsarbeit bewerten.
Der BPI-Vorsitzende Dr. Martin Zentgraf betonte in seinem
Grußwort, Vertrauen sei eine zarte Pflanze. Aber es sei die einzige,
die gegen die Schädlinge Lüge, Diffamierung und Desinformation helfe.
Der AKG mit seiner Arbeit für mehr Compliance und die dazugehörigen
Unternehmen bekämpften diese erfolgreich. Die Anstrengungen der
letzten Jahre hätten zudem gezeigt, dass sich das Credo "Prävention
vor Sanktion" bewährt habe. So müsse es bleiben - gerade in Zeiten,
in denen sich viele Grenzen verschöben. Man solle die
Mitgliederversammlung des AKG nutzen, um einmal mehr deutlich zu
machen, dass die Arbeit und das Tun jedes einzelnen Unternehmens
unerlässlich seien für das Vertrauen in die gesamte Branche und ihre
Produkte.
In seinem politischen Grußwort erklärte Thomas Stritzl MdB
(CDU/CSU), Mitglied im Bundestagsgesundheitsausschuss, das
Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen habe sich als ein
praxistaugliches Werkzeug bestätigt. Damit habe die Große Koalition
angemessene Folgerungen aus der Rechtsprechung des BGH gezogen.
Dennoch spiele die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen weiterhin
eine wichtige Rolle. Am Beispiel des AKG, mit seinem Motto
"Prävention vor Sanktion", werde aufgezeigt, wo die Selbstkontrolle
der Beteiligten besser als der regulative Eingriff durch den Staat
wirken könne.
Die Stellungnahme der FDP zu Compliance und freiwilliger
Selbstkontrolle erläuterte die Stellv. Bundesvorsitzende der FDP, Dr.
Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Sie führte aus, dass im gesamten
politischen Bereich Compliance ein spannendes Thema geworden sei,
aber ein ganz besonders sensibles im Gesundheitswesen. Nichts sei den
Menschen wichtiger als ihre Gesundheit, daher müsse Vertrauen auf
allen Seiten eine bedeutende Rolle spielen. Und dies vor allen
regulatorischen Maßnahmen, so notwendig diese auch seien. Sie
betonte, dass diese Thematik bei einer Rückkehr der FDP in den
Bundestag auf der liberalen Agenda stände.
In ihrem Gastvortrag "Kriterien für ein erfolgreiches
Compliance-Management - Ein Vergleich mit Großbritannien und
Frankreich"" betonten Prof. Dr. Martin Schulz, Professor für
deutsches und internationales Privat- und Unternehmensrecht, und
seine Mitarbeiterin Sarah Schwab, wirksames Compliance Management
werde immer wichtiger und beträfe alle Unternehmen. Unternehmen, die
international agierten, unterlägen auch den Compliance-Anforderungen
anderer Länder. Die Anforderung dieser Gesetze entsprächen weitgehend
den auch in Deutschland entwickelten Kernelementen eines wirksamen
Compliance Managements.
Prof. Dr. Ruth Linssen, Fachhochschule Münster, Fachbereich
Sozialwesen, wies in ihrem Vortrag darauf hin, dass die Kenntnis der
Regeln und Prozesse für Unternehmenscompliance wichtig sei, aber eben
nicht eine hinreichende Bedingung dafür, dass die Regeln auch
eingehalten werden. Wichtig sei, so Ruth Linssen, dass Regeln nicht
nur verstanden, sondern auch individuell akzeptiert und verinnerlicht
würden. Damit dies geschehen könne, sollte in der
Compliance-Kommunikation nicht nur der Verstand angesprochen werden.
Um Akzeptanz und Verinnerlichung zu erreichen, müsse auch das Gefühl
angesprochen werden. Denn viele Handlungsentscheidungen träfe man
nicht mit dem Kopf, sondern mit dem Bauch.
Diesjähriger Preisträger der Dr.-Sigurd Pütter-Verdienstmedaille
ist Dr. Elmar Mand LL.M. (Yale). Die Verdienstmedaille wird seit 2012
verliehen und ehrt Persönlichkeiten oder Institutionen, die sich in
besonderer Weise um das Thema Healthcare Compliance verdient gemacht
haben.
Pressekontakt:
Kai Christian Bleicken, Geschäftsführer
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