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Anmoderationsvorschlag:
Alle, die überlegen, sich künftig ein Elektroauto, E-Bike oder
Pedelec zuzulegen, können damit nicht nur der Umwelt, sondern auch
dem eigenen Geldbeutel helfen. Bis zu 4.000 Euro Förderung gibt es
vom Bund, und mit reinen Elektroautos bzw. sogenannten
Plug-in-Hybriden lassen sich auch kräftig Steuern sparen. Wie das
genau geht, weiß Oliver Heinze.
Sprecher: Um die 4.000 Euro Kaufprämie zu bekommen, müssen
Elektroautobesitzer einen entsprechenden Online-Antrag beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Und auch bei der
Kfz-Steuer spart man seit diesem Jahr nicht mehr nur 5 Jahre lang,
sondern zahlt nun sogar 10 Jahre lang keinen Cent.
O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 0:16 Min.): "Und das gilt
rückwirkend für alle Elektroautos, die seit dem 18. Mai 2011
zugelassen wurden. Auch neu ist, dass Autos zehn Jahre steuerfrei
sind, die seit 18. Mai letzten Jahres zu reinen Elektroautos umgebaut
wurden."
Sprecher: So Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Steuern können Sie
außerdem sparen, wenn Sie Ihr E-Auto, E-Bike oder Pedelec an der
Steckdose des Arbeitgebers kostenlos aufladen - natürlich mit dessen
Einverständnis.
O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 0:17 Min.): "Mit diesem
Gratis-Strom gewährt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen sogenannten
geldwerten Vorteil, den Sie normalerweise versteuern müssten. Nicht
aber beim kostenfreien Aufladen des E-Fahrzeugs. Diese Vergünstigung
ist in der Regel steuerfrei. Das soll die Elektromobilität zusätzlich
fördern."
Sprecher: Brauchen Sie Unterstützung bei diesem oder anderen
Steuerthemen, wenden Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein!
O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 0:24 Min.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein berät Arbeitnehmer und Rentner rund um die
Einkommenssteuererklärung. Die Mitglieder müssen sich dann um gar
nichts mehr kümmern. Wir von der VLH sind mit rund 3.000
Beratungsstellen und mehr als 900.000 Mitgliedern der größte
Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Unsere Mitglieder erhalten
durchschnittlich über 1.000 Euro vom Staat zurück. Wir beraten im
Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz."
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Christina Georgiadis
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