(ots) - Aktuelle Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
unterstreichen das hohe Schutzniveau des Fluglärmschutzgesetzes -
Deutsche Flughäfen nehmen Vorreiterrolle in Europa beim Lärmschutz
ein.
Der Schutz der Anwohner vor Fluglärm steht bei den Betreibern der
deutschen Flughäfen ganz oben auf der Agenda. Einen wesentlichen
Beitrag hierzu leisten die Vorgaben des Fluglärmschutzgesetztes aus
dem Jahr 2007.
Das Gesetz sieht zwei Tagschutzzonen und eine Nachtschutzzone mit
Schutzzielen vor. Werden diese überschritten, haben die Anwohner
Anspruch auf Schutzmaßnahmen, etwa den Einbau von Lärmschutzfenstern.
Das Fluglärmschutzgesetz soll in diesem Jahr überprüft werden.
Neuste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung bestätigen das hohe
Schutzniveau des bestehenden Fluglärmschutzgesetzes. Eine aktuelle
Studie der Berliner Charité unterstreicht dies. Aus Anlass des
heutigen 20. internationalen Tags gegen Lärm erklärt
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel: "Einen Bedarf für eine
gesetzliche Neuregelung des Fluglärmschutzgesetzes oder gar für eine
Verschärfung der Grenzwerte ist nicht gegeben."
Gleichzeitig möchten die deutschen Flughäfen ihre Vorreiterrolle
in Europa beim Lärmschutz weiter ausbauen. "Die lärmabhängigen
Landeentgelte der Flughäfen belohnen den Einsatz der leisesten
Flugzeuge. Airlines, die noch lautere Flugzeugmodelle im Einsatz
haben, müssen immer tiefer in die Tasche greifen, wenn sie an
deutschen Flughäfen starten oder landen wollen", so Beisel.
Auch von der Politik verlangen die Flughafenbetreiber
Unterstützung. "Wirtschaftlich gesunde Airlines können sich moderne
Flugzeuge leisten. Deshalb gilt es, fiskalische Belastungen wie die
Luftverkehrsteuer zurückzunehmen und durch staatliche Förderprogramme
einen weiteren finanziellen Anreiz zur Modernisierung der
Flugzeugflotte zu schaffen. Der wirksamste Lärmschutz setzt an der
Quelle an", unterstreicht Verbandschef Beisel.
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