(ots) - Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige
Wirtschaftsgüter auf 800 Euro beschlossen
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang
mit Rechtüberlassungen abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Mathias Middelberg:
"Bei der Bekämpfung legaler Steuervermeidung gehen wir heute einen
weiteren - grundlegenden - Schritt voran. Mit der sog. Lizenzschranke
wird künftig verhindert, dass internationale Konzerne konzerninterne
Lizenzeinnahmen für Forschungsleistungen bzw. Patente in
Niedrigsteuerländer verschieben, ohne dass dort tatsächlich
Forschungsleistungen erbracht werden.
Damit werden Wettbewerbsnachteile rein national tätiger
Unternehmen - und damit typischerweise des Mittelstandes -
verringert, denen die Nutzung solcher Modelle verwehrt ist. Gerade
große US-Gesellschaften haben solche Gestaltungen in der
Vergangenheit vielfach genutzt, um ihre Gesamtsteuerlast zu
reduzieren, was ihnen Wettbewerbesvorteile bei Investitionen bzw.
Preisgestaltungen zu Lasten inländischer Unternehmen bringen konnte."
Anhebung der Abschreibungsgrenzen für geringwertige
Wirtschaftsgüter
"Mit der Anhebung der Grenze auf 800 Euro entlasten wir
insbesondere die vielen kleinen Betriebe und stärken die Liquidität
für Zukunftsinvestitionen und geben weitere Impulse für Wohlstand und
Beschäftigung.
Wir tragen mit den Neuregelungen zum Abbau von Bürokratie bei,
weil diese Wirtschaftsgüter nicht mehr in einem gesonderten
Verzeichnis zu führen sind, wenn ihr Wert 250 EUR nicht übersteigt.
Und selbst Wirtschaftsgüter bis 800 EUR, die den Wert von 250 EUR
übersteigen, müssen lediglich im Jahr der Anschaffung einmalig in ein
Verzeichnis aufgenommen werden.
Die sog. Poolabschreibung bleibt für Wirtschaftsgüter bis 1.000
Euro bestehen. Dadurch kann auch weiterhin die Ermittlung der
Nutzungsdauer entfallen, die zeitaufwändig und streitanfällig ist.
Gerade kleine Unternehmen mit wenigen Beschäftigten und geringer
Eigenkapitalausstattung entlasten wir damit spürbar."
Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
"Die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen wird gesetzlich
geregelt. Damit scheitern wirtschaftlich sinnvolle
Unternehmenssanierungen nicht mehr an steuerlichen Hürden und die
betroffenen Unternehmen erhalten Planungssicherheit. Die Regelung
knüpft dabei nahtlos an die durch den Bundesfinanzhof verworfene
Verwaltungsregelung an. Zudem bietet die Regelung nunmehr auch für
die Gewerbesteuer Rechtssicherheit, denn die Steuerfreiheit gilt hier
gleichermaßen. Die bisherige gesonderte Entscheidung der Gemeinde
entfällt. Allerdings bedarf die Regelung vor ihrem Inkrafttreten noch
der Zustimmung der EU-Kommission."
Anpassung der Steuerfreiheit des Invest-Zuschusses
"Die bisherige Steuerfreiheit des sog. INVEST-Zuschusses wird auf
100.000 Euro angehoben und damit an das aktuelle Förderprogramm
angepasst. Wir leisten damit einen weiteren Beitrag für junge
innovative Unternehmen und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Beteiligungskapital. Dies fördert den Wagniskapitalstandort
Deutschland. Zudem wird die Steuerfreiheit auch auf den zusätzlichen
EXIT-Zuschuss ausgedehnt."
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