(ots) - Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 10.
April 2017 - 8 O 295/16 - erneut eine Sparkasse zur Rückabwicklung
eines sogenannten Neuvertrages verurteilt. Dabei hatte sich das
Gericht mit einer Widerrufsinformation der Kreissparkasse
Esslingen-Nürtingen zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 17. Juli
2010 auseinanderzusetzen. Das Landgericht Stuttgart stellt fest, dass
die Widerrufsfrist im Juli 2010 nicht in Lauf gesetzt worden sei,
weil die beklagte Sparkasse den Kläger entgegen der von ihr
vertraglich übernommenen weiteren Voraussetzung für das Anlaufen der
Widerrufsfrist nicht im Darlehensvertrag über die für sie zuständige
Aufsichtsbehörde unterrichtet hatte. Damit folgt das Landgericht
Stuttgart dem BGH-Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -.
"Die aktuellen Urteile des Landgerichts Stuttgart und des
Bundesgerichtshofs lassen sich auf Widerrufsinformationen von
Darlehensverträgen aus Mitte 2010 bis Herbst 2011 aller Sparkassen im
gesamten Bundesgebiet und zahlreiche Banken anwenden", kommentiert
der Fachanwalt Peter Hahn das Urteil. Die Kreditinstitute können sich
auch nicht erfolgreich auf die Schutzwirkung des Musters berufen. Da
mit der Widerrufsinformation nicht sämtliche Bedingungen für das
Anlaufen der Widerrufsfrist erfüllt sind, können betroffene
Darlehensnehmer ihre Darlehensverträge erfolgreich rückabwickeln.
"Betroffene Verbraucher sollten ihre diesbezügliche Chance wegen
der aktuell noch sehr niedrigen Bauzinsen aber zeitnah nutzen", rät
Hahn. "Die Kreditinstitute sind aktuell oft auch außergerichtlich
schon vergleichsbereit", verrät Hahn abschließend. HAHN Rechtsanwälte
bietet allen betroffenen Verbrauchern, die darüber nachdenken, ob sie
ihre auf den Abschluss eines nach dem 10. Juni 2010
geschlossenenDarlehensvertrages gerichteten Willenserklärung
widerrufen sollen, eine kostenfreie Erstprüfung ihrer
Widerrufsinformation auf Fehlerhaftigkeit an.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wurde im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
vierzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
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