PresseKat - Tillmann/Feiler: Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen verhindern

Tillmann/Feiler: Steuerhinterziehung mittels Briefkastenfirmen verhindern

ID: 1483964

(ots) - Abschluss von Verbraucherkrediten auch weiterhin
ohne steuerliche Identifikationsnummer möglich

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG) abschließend beraten.
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Feiler:

"Die Veröffentlichungen über langjährige Rechtspraktiken von
Briefkastenfirmen in Panama sind eine weitere Bestätigung dafür, dass
es richtig ist, mit großem Nachdruck internationale Schritte gegen
Steuerbetrug und unfaire Steuerpraktiken zu vereinbaren. Mit diesem
Gesetz setzen wir diesen Weg fort, indem die Möglichkeiten
inländischer Steuerpflichtiger zur Steuerumgehung mittels
Briefkastenfirmen erschwert werden. Das Entdeckungsrisiko solcher
Strategien erhöht sich durch mehr Transparenz und
Mitteilungspflichten der Steuerpflichtigen über Auslandsbeziehungen.
Die im Gesetzentwurf ursprünglich bestehende Verpflichtung der
Kreditinstitute, bei Eröffnung eines Kontos auch das steuerliche
Identifi-kationsmerkmal (ID-Nr.) des Kontoinhabers zu erheben, haben
wir auf relevante Fälle beschränkt.

Nach der jetzt verabschiedeten Lösung wird kein Verbraucherkredit
an diesem Gesetz scheitern. Verbraucherkredite werden von der
Erhebung der ID-Nr. ausgenommen, wenn der Kreditrahmen 12.000 Euro
nicht übersteigt. Selbst bei höheren Verbraucherkrediten wird
geholfen, denn die ID-Nr. kann bis zu 3 Monate nach Begründung der
Geschäftsbeziehung nachgeliefert werden. Dies erfolgt sogar im
maschinellen Verfahren.

Anpassung von kindergeldrechtlichen Regelung zur Verhinderung von




Sozialmissbrauch

Die rückwirkende Möglichkeit zur Beantragung von Kindergeld wird
zur Verhinderung von Missbrauch auf 6 Monate beschränkt. Mit der
Verkürzung der Antragsfrist wird es den Familienkassen möglich, den
Nachweis des inländischen Aufenthalts - der Anspruchsvoraussetzung
ist - schneller zu prüfen. An den materiellen Voraussetzungen für den
Kindergeldbezug ändert sich aber nichts.

Zudem wird der Datenaustausch zwischen dem Bundeszentralamt für
Steuern und den Familienkassen verbessert. Die Familienkassen
erlangen so z.B. schneller Kenntnis, wenn eine Familie ins Ausland
verzieht und damit der Kindergeldanspruch in Deutschland erlischt.

Steuerklassenwahl und Start des zweijährigen Faktorverfahrens ab
dem Veranlagungszeitraum 2019

Mit diesem Gesetz legen wir den Startzeitpunkt für das zweijährige
Faktorverfahren auf den Veranlagungszeitraum 2019 fest. Damit wird es
Ehegatten möglich, das Faktorverfahren über einen längeren Zeitraum
zur Anwendung zu bringen und bereits unterjährig einen ihrer
tatsächlichen Steuerlast entsprechenden Lohnsteuerabzug zu erhalten.
Ihre Liquidität und damit das unterjährige Familieneinkommen steigt.
Zudem erleichtern wir bei Ehegatten den Wechsel von den Steuerklassen
III/V zurück zur Steuerklassenwahl IV/IV. Der Wechsel wird zukünftig
allein bei Antrag eines Ehegatten möglich sein. Gerade Frauen, die
nach Elternzeit in eine Beschäftigung zurückkehren, haben so die
Möglichkeit, sofort wirtschaftlich von ihrer Tätigkeit zu profitieren
und ein höheres eigenes Erwerbseinkommen zu erzielen, als bei
Steuerklasse V. Die Gesamtsteuerbelastung der Familien ändert sich
nicht."



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Datum: 26.04.2017 - 11:46 Uhr
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