(ots) - Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich
nichts
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch das Sechste Gesetz zur Änderung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes abschließend beraten. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Philipp Murmann:
"Mit dem Gesetz wird ein einheitlicher Stichtag für die Anwendung
des neuen Messverfahrens für Zwecke der Kfz-Steuer festgelegt. Die im
Rahmen des neuen Testverfahrens ermittelten CO2-Werte sind
einheitlich für Neuzulassungen ab dem 1. September 2018 anzuwenden.
Für vor dem 1.September 2018 zugelassen Fahrzeuge ändert sich bei der
Kfz-Steuer hingegen nichts. Hier bleibt es bei den zuvor festgelegten
Emissionswerten. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Die
Regelung gibt allen Beteiligten Zeit, sich auf die neuen Regelungen
einzustellen.
Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Kfz-Steuer werden wir 12
Monate nach Anwendung der neuen Regelungen evaluieren. Derzeit sind
keine belastbaren Aussagen zu möglichen Auswirkungen des neuen
Messverfahrens auf die Kfz-Steuer möglich. Wir erwarten, dass
Hersteller im Hinblick auf das realitätsnähere Verfahren reagieren
und ihre Fahrzeuge hinsichtlich des CO2-Ausstoßes verbessern werden."
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