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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR durch euro
adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der
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Sonstiges
26.04.2017
Aufsichtsrat ermächtigt Vorstand zur Verhandlung eines
Refinanzierungsrahmens mit der staatlichen ABBAG - erster Schritt zur
möglichen Zurücklegung der Bankkonzession und Konstituierung der
Gesellschaft als "Abbaugesellschaft" gemäß BaSAG
Heute hat der Aufsichtsrat der KA Finanz AG (KF) den Vorstand der KF
dazu ermächtigt, mit der im Alleineigentum der Republik Österreich
stehenden ABBAG - Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG)
einen Refinanzierungsrahmen zu verhandeln, der die gegenwärtige
Refinanzierung der KF zur Gänze ersetzen soll.
Eine solche Refinanzierung durch die ABBAG wäre daran gebunden, dass
sich die KF als Abbaugesellschaft gemäß § 162 des Bundesgesetzes über
die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) konstituiert. Dabei
würde die Bankkonzession der KF enden. Die Konstituierung der KF als
Abbaugesellschaft steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung einer Reihe
derzeit noch ungewisser Bedingungen, insbesondere der Genehmigung
durch die FMA, und ist - ebenso wie die Gewährung der Refinanzierung
durch ABBAG - aus heutiger Sicht noch ungewiss.
Die Fortführung als Abbaugesellschaft würde der KF ermöglichen, eine
effiziente und kostengünstige Struktur im veränderten regulatorischen
Umfeld zu schaffen. Die sich laufend weiter verschärfenden
regulatorischen Rahmenbedingungen und Eigenmittelanforderungen für
Kreditinstitute innerhalb der EU sehen Auflagen vor, die auf aktive
Geschäftsbanken ausgerichtet sind und für eine Abbaubank wie die KF
nur schwer und zu erhöhten Kosten einzuhalten sind. Mit der
Umwandlung in eine Abbaugesellschaft soll auch der Abbauhorizont für
das Portfolio der KF verkürzt werden. Ursprünglich war mit der
Europäischen Kommission ein vollständiger Abbau bis zum Jahr 2040
vereinbart. Als Abbaugesellschaft wäre die KF bestrebt, dieses Ziel
bereits innerhalb von ca. zehn Jahren zu erreichen. Die KF wird
unverändert bemüht sein, im Zuge des Abbaus sich bietende
Marktchancen und Wertaufholungspotenziale zu nutzen.
Die KF bringt ihre gegenwärtige Refinanzierung derzeit zu rund 59 %
ohne direkte staatliche Unterstützungsmaßnahmen am Markt auf. Bei
erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen mit der ABBAG würde die
Refinanzierung zukünftig zur Gänze durch die ABBAG zur Verfügung
gestellt werden, die die dafür erforderlichen Mittel ihrerseits bei
der Republik Österreich aufnehmen würde.
Auch im Falle einer Ãœbernahme der Refinanzierung der KF durch die
ABBAG und einer Konstituierung der KF als Abbaugesellschaft werden
bestehende Anleihen, Schuldscheindarlehen und Privatplatzierungen der
KF weiterhin bedient und bei Fälligkeit zum vollen Nominale getilgt.
ISIN(s): AT0000329859; AT0000441209; XS0140045302; XS0144772927;
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Börse(n): Wien, Luxemburg
Rückfragehinweis:
KA Finanz AG
A-1090 Wien, Türkenstraße 9
Dr. Helmut Urban, Vorstandsvorsitzender
Telefon: ++43(0)1/310 06 06-600
E-Mail: info(at)kafinanz.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Branche: Banken
ISIN: -
Indizes:
Börsen: Börse: Luxembourg Stock Exchange, Wien
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