Schon das Lesen von Vertragstexten ist oft schwer genug
(firmenpresse) - Beim Begriff „das Kleingedruckte“ erscheint uns vor den Augen sofort das Bild eines Vertrags, der sowieso schon schwer zu verstehen und auch wegen der Schriftgröße mühsam zu lesen ist.
Dieses Kleingedruckte ist jedoch für alle Vertragspartner sehr wichtig und oft auch nur aus Platzmangel so klein gehalten. Es ist deswegen auch noch etwas umständlicher, wenn wir das Kleingedruckte in eine Fremdsprache oder aus einer Fremdsprache übersetzen müssen oder übersetzen lassen müssen. Nicht einfacher wird es, wenn es sich z. B. um seltene Sprachen handelt, die es schon einige auch in Europa gibt: Slowenisch, Tschechisch, Ungarisch, Kroatisch, Serbisch, Albanisch, Mazedonisch, Niederländisch, Dänisch …
Vertragstexte zu übersetzen ist anspruchsvoll und verantwortungsvoll. Bereits der Verfasser des Vertragstextes hat deswegen meist einen Juristen oder Anwalt beauftragt, den Vertragstext zu kontrollieren und zu ergänzen. Es ist daher sehr wichtig, das Kleingedruckte mit großer Sorgfalt zu übersetzen. Der Übersetzer muss auch mit den juristischen Fachbegriffen der Ausgangs- und der Zielsprache sowie den Amtssprachen der Länder vertraut sein. Da solche Übersetzungen überwiegend beglaubigt übersetzt werden, muss diese auch ein beeidigter/beeideter Übersetzer beglaubigen – zumindest im deutschsprachigen Raum. Es ist ratsam, solch eine Übersetzung noch juristisch überprüfen zu lassen, damit alles berücksichtigt werden kann.
Wir sind seit Jahren im Übersetzungsbereich tätig und übersetzen schriftlich, inklusive Beglaubigungen, und dolmetschen mündlich, auch vor Gericht. Unsere Fachübersetzer übersetzen alle Themen und Sachverhalte wie Marketing, PR, Betriebswirtschaft, Anleitungen, Erklärungen, Anweisungen, Recht, Urkunden für Unternehmen und Personen und so fort. r Norm* DIN EN ISO entsprechen. (Registrierungsnummer bei DIN CERTCO: 7U327 )
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