(ots) - Bund stellt Ländern zusätzlich 1,126 Milliarden
Euro zur Verfügung
Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag den
Gesetzentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung verabschieden. Weitere 1,126 Milliarden Euro für
den Kita-Ausbau stellt der Bund den Ländern und Kommunen zur
Verfügung. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Mit dem Gesetz wird der Weg geebnet, den Ländern und Kommunen die
notwendigen und fehlenden Mittel für den weiteren Ausbau von Plätzen
für die Kindertagesbetreuung bereitzustellen. Wir erweitern damit die
Möglichkeiten dafür, dass Eltern frei und selbstbestimmt entscheiden
können, ob sie ihr Kind in die liebevollen Hände von Erzieherinnen
und Erziehern geben, oder es selbst betreuen. Ein wichtiger Punkt für
die Union ist, dass mit diesem Maßnahmenpaket in Höhe von 1,126
Milliarden Euro auch Betreuungsplätze für Kinder bis zum
Schuleintrittsalter erfasst werden sollen. Eltern wollen eine
durchgängige qualitativ hochwertige Betreuung ihrer Kinder auch im
Übergang zur und während der Schulzeit. Wir als Union fühlen uns den
Bedarfen der Familien verpflichtet.
Besonders wichtig war CDU/CSU, dass nicht nur der Ausbau von
Betreuungsplätze gefördert wird, sondern auch die Einrichtung von
beispielsweise Sporträumen, Küchen, barrierefreier Ausstattung oder
Räumen für Elterngespräche. Die Bewilligungsfristen werden im Gesetz
gegenüber dem ursprünglich vorgelegten Regierungsentwurf noch einmal
um ein Jahr auf den 31.12.2019 verlängert. Die Länder erhalten so
ausreichend Zeit zum Mittelabruf und können das Betreuungsangebot
entsprechend der regional unterschiedlichen und auch innerstädtisch
zum Teil stark differierenden Nachfrageentwicklung zielgenau und
damit bedarfsgerecht ausgestalten.
Das Gesetz ist ein Resultat nachhaltiger Familienpolitik, für die
die CDU/CSU steht."
Hintergrund:
Mit diesem Gesetz wird das vom Bund 2007 eingerichtete
"Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau" um 1,126 Milliarden Euro
aufgestockt. 2017 werden Bundesmittel in Höhe von 226 Millionen Euro
und 2018 bis 2020 Mittel in Höhe von jährlich 300 Millionen Euro
zugeführt. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft
treten, wobei ab dem 1. Juli 2016 begonnene Maßnahmen zugelassen
werden. Im Rahmen des Investitionsprogramms können aber auch solche
Investitionen gefördert werden, die der Bewegungsförderung, der
gesundheitlichen Versorgung, der Umsetzung von Inklusion oder der
Familienorientierung dienen.
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