(ots) - Grenze für Sofortabschreibung geringwertiger
Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag die Anhebung der
Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 800 Euro
in 2./3. Lesung beschlossen. Dazu erklären der wirtschafts- und
energiepolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim
Pfeiffer, und der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand,
Christian von Stetten:
Joachim Pfeiffer:
"Die Anhebung ist keine rein technische Regelung, sondern
tatsächlich ein gewaltiger Schritt nach vorn im Kampf gegen
Bürokratie. Seit langem ist es ein bürokratisches Ärgernis für viele
kleine und mittlere Unternehmen, wenn sie selbst relativ
geringwertige Anschaffungen, wie zum Beispiel ein Smartphone oder
einen Bürostuhl, über mehrere Jahre abschreiben müssen. Indem wir die
Abschreibungsgrenze fast verdoppeln, reduzieren wir den
bürokratischen Aufwand für die Wirtschaft ganz massiv. Gleichzeitig
schaffen wir Freiräume für zusätzliche Investitionen. Daher ist das
heute ein sehr guter Tag für den Mittelstand."
Christian von Stetten:
"Wir hätten uns auch eine Anhebung der Grenze auf 1.000 Euro
vorstellen können. Das hätte noch mehr Spielraum für Investitionen
eröffnet und zusätzlich Bürokratie abgebaut. In Anbetracht der
Tatsache, dass die alte Grenze von 410 Euro über 50 Jahre nicht
angepasst wurde, wäre das auch angemessen gewesen. Mit der SPD war
das aber leider nicht zu machen."
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