(ots) - Datenschutzreform wichtiger Schritt zur EU-weiten
Harmonisierung
Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend
über das Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz. Dazu erklärt
der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Stephan Mayer:
"Die Angleichung unseres nationalen Datenschutzrechts an die
europarechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung sorgt für
die Vereinheitlichung des Datenschutzes im EU-Binnenmarkt. Zugleich
reagiert sie auf die Herausforderungen, vor die die fortschreitende
Digitalisierung auch den Datenschutz stellt. Um das Ziel der
EU-weiten Harmonisierung nicht zu gefährden, haben wir die
zahlreichen Öffnungsklauseln, die die Datenschutzgrundverordnung für
den nicht-öffentlichen Bereich bereithält, mit Augenmaß gestaltet.
Die Nutzung dieser Spielräume wurde zugunsten der Betroffenen und der
privaten Wirtschaft mit ihren etablierten Geschäftsmodellen
vorgenommen.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, einzelne
Vorschriften des Gesetzentwurfes wie die in § 33 geregelten
Informationspflichten nicht-öffentlicher Stellen zu ändern. So ist es
uns gelungen, europarechtlich fundierte Bedenken gegen einzelne
Bestimmungen des Gesetzentwurfs auszuräumen.
Die mit dem Gesetzentwurf zudem vorgenommene Umsetzung der
Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz stellt ebenfalls einen
bedeutenden Schritt zur Harmonisierung des Datenschutzrechts
innerhalb der Europäischen Union dar.
Wir haben damit als erstes Mitglied der EU nationale
Umsetzungs-und Anpassungsregeln geschaffen und nehmen innerhalb der
EU eine Vorreiterrolle ein. Dabei ist von besonderer Bedeutung, dass
das Schutzniveau unseres bewährten Bundesdatenschutzgesetzes erhalten
werden konnte.
Wir hoffen sehr, dass der Bundesrat unserem Gesetzentwurf zeitnah
zustimmt."
Die Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018
unmittelbar geltendes Datenschutzrecht in der EU sein. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist auch eine Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
erforderlich. Die erforderlichen Anpassungen des Datenschutzrechts in
Bund und Ländern müssen bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein.
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