(ots) - Im Falle eines türkischen
Referendums zur Wiedereinführung der Todesstrafe kann die
Bundesregierung eine Abstimmung in Deutschland verbieten. Wie die
"Saarbrücker Zeitung" (Freitagausgabe) berichtet, geht dies aus
einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
hervor, das der Zeitung vorliegt. Nicht nur die Stimmabgabe in extra
eingerichteten Wahllokalen, sondern auch in Konsulaten und
Botschaften könnte untersagt werden. In dem Gutachten heißt es, es
sei sogar eine "Versagungspflicht" der Bundesregierung denkbar, wenn
es um "unverbrüchliche verfassungsrechtliche und völkerrechtliche
Rechtsstandards" gehe. Grundsätzlich müsse jede Abstimmung eines
anderen Staates in Deutschland von diesem zuvor beantragt und von der
Bundesregierung genehmigt werden. Zuletzt konnten die in Deutschland
lebenden, wahlberechtigten Türken über die Einführung des
Präsidialsystems in der Türkei abstimmen. Das war in extra
eingerichteten Wahllokalen sowie in diplomatischen Vertretungen
möglich.
Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses, Gunther Krichbaum (CDU),
der die Rechtsauskunft erbeten hatte, sagte der Zeitung, man könne
zwar nicht mit Polizeigewalt in Botschaften eindringen, um ein
solches Referendum zu verhindern. "Aber wir sollten alles
unternehmen, um es zu erschweren." Zugleich forderte Krichbaum ein
abgestimmtes europäisches Vorgehen, falls es zu einer türkischen
Volksabstimmung über die Todesstrafe komme. Die Durchführung müsse
dann in allen EU-Ländern untersagt werden. "Diese unmenschliche Form
der Bestrafung widerspricht den fundamentalen Grundrechten in der
EU", erklärte Krichbaum.
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