PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Josef Manner& Comp. AG / Einberufung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

EANS-Hauptversammlung: Josef Manner& Comp. AG / Einberufung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)

ID: 1485001

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien
FN 40643 w, ISIN AT0000728209

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit
unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur 102. ordentlichen
Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am
Dienstag, dem 30. Mai 2017, um 9:00 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg,
1160 Wien, Savoyenstraße 2. I. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-
Governance-Bericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016 2.
Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns 3.
Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschĂ€ftsjahr 2016 4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016 5. Wahl des
AbschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2017 6. Wahlen in den
Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a
und Abs 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse als auch außerbörslich im
Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des
quotenmĂ€ĂŸigen VerĂ€ußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb
einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65
Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€ußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine
andere Art der VerĂ€ußerung als ĂŒber die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot unter sinngemĂ€ĂŸer Anwendung der Regelungen ĂŒber




den Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re zu beschließen, c) das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der in
der Hauptversammlung vom 28.05.2015 zu TOP 7 erteilten ErmÀchtigung.

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN
AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind
spÀtestens am 9. Mai 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/
de/investor-relations zugÀnglich: Jahresabschluss mit Lagebericht,
Corporate-Governance-Bericht, Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
Bericht des Aufsichtsrats, fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2016;
BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, ErklÀrung der
Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2
AktG samt Lebenslauf, Bericht des Vorstands ĂŒber die ErmĂ€chtigung des
Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie erworbene
eigene Aktien auf andere Weise als ĂŒber die Börse oder durch
öffentliches Angebot zu verĂ€ußern (TOP 7), Formular fĂŒr die Erteilung
einer Vollmacht, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht,
vollstÀndiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen
AktionÀrsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Mai 2017
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der
Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der
Gesellschaft spĂ€testens am 24. Mai 2017 (24:00 Uhr) ausschließlich
auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss,
erforderlich: (i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in
Schriftform Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH AT-8242
St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail
anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at (als elektronisches Dokument im
Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur) Per
SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000728209 im Text angeben) (ii) fĂŒr die Übermittlung der
DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 3 genĂŒgen
lÀsst Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48 Per E-Mail
anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at (Dabei können die
DepotbestĂ€tigungen im Format PDF BerĂŒcksichtigung finden.) Die
AktionĂ€re werden gebeten sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die
Dividendenberechtigung.

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber
den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen
Kredit-instituten gebrĂ€uchlichen Codes, Angaben ĂŒber den AktionĂ€r:
Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tz-lich das
Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und
Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat
gefĂŒhrt wird, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des
AktionÀrs, ISIN AT0000728209, Depotnummer andernfalls eine sonstige
Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht. Die
DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages
20. Mai 2017 (24: 00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die
DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden
ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen
amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den
Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person
(einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13
Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmÀchtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist
sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die
Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an: Per Post oder Boten HV-Veranstaltungsservice GmbH
AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: + 43 (0) 1
8900 500 48 Per E-Mail anmeldung.manner(at)hauptversammlung.at (Dabei
können die Vollmachten im Format PDF BerĂŒcksichtigung finden.) Die
Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 29. Mai 2017, 14:00 Uhr, bei einer
der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein
Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar. Wir bitten im
Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten
Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmÀchtigung,
insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich
aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur
DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde. AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in
der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen
gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden
Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr
den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um VerstÀndnis, dass aufgrund
der erfahrungsgemĂ€ĂŸ großen Zahl an Teilnehmern zu unserer
Hauptversammlung aus organisatorischen GrĂŒnden im Zusammenhang mit
der

Vorbereitung des ,,sĂŒĂŸen AktionĂ€rsgeschenks" pro DepotbestĂ€tigung
grundsÀtzlich maximal zwei Personen (ein AktionÀr und ein
BevollmÀchtigter oder anstelle des AktionÀrs zwei Bevoll-mÀchtigte)
zugelassen werden können.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG 1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109
AktG AktionÀre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spÀtestens am 9. Mai 2017 (24:00 Uhr)
der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien,
Wilhelmi-nenstraße 6, Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Bernhard
Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die
AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 2.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre,
der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesell-schaft zugÀnglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 18. Mai 2017
(24:00 Uhr) der Gesellschaft entweder per Telefax an + 43 (1) 486 21
55 oder 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, z.H.
Herrn Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim(at)manner.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die
ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG.

Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Àlter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG Jedem AktionÀr ist
auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung
eines Tagesordnungs-punktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen,
oder ihre Erteilung strafbar wÀre. Der Vorsitzende der
Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 17 Abs 2 der Satzung das Frage- und
Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Er kann
insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung,
generelle und individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit
anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand ĂŒber-mittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Telefax an +43 (1) 486 21 55 oder per E-Mail an
b.neckhaim(at)manner.com ĂŒbermittelt werden.

4. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder AktionÀr ist - unabhÀngig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Haupt-versammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
AntrÀge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere
AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 17 der Satzung iVm § 119 Abs 3 AktG
der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein AktionÀrsantrag
auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG
voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der
Tagesordnung) können nur von AktionÀren, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 18. Mai 2017 in der oben
angefĂŒhrten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem
Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde,
die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt
werden.

5. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen
ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119
AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at
zugÀnglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
betrÀgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.740.300,-- und ist
zerlegt in 1.890.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte betrÀgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

Wien, im April 2017

Der Vorstand

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RĂŒckfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.steinhart(at)manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim(at)manner.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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AnhÀnge zur Meldung:
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Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 148822 3291
FAX: +43 1 486 21 55
Email: a.kunzmann(at)manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch

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Datum: 28.04.2017 - 09:02 Uhr
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