(ots) - Mag also der türkische Präsident ein weiteres
Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe abhalten und die
Transformation der Türkei zur Diktatur angemessen abrunden, aber
keinem in Deutschland lebenden Türken - mit einem Pass oder mit
zweien - darf erlaubt sein, ihm dazu auf deutschen Boden die Hand zu
reichen. Die Todesstrafe ist ein gravierender Verstoß gegen die
Europäische Menschenrechtskonvention, ihre Abschaffung aus gutem
Grund die Voraussetzung für die Aufnahme in den Europarat... Der
Verstoß wäre so gravierend, dass die Bundesregierung alles
unternehmen müsste, um ihn zu verhindern. Dazu gehört das Verbot der
Abstimmung in Deutschland.
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