HSC Aufbauplan IV Schiff GmbH & Co. KG: Landgericht Fulda verurteilt freien Finanzdienstleister zu Schadensersatz
(firmenpresse) - HSC Aufbauplan IV Schiff GmbH & Co. KG: Landgericht Fulda verurteilt freien Finanzdienstleister zu Schadensersatz
In einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstrittenen Urteil vom 04. November 2016 hat das Landgericht Fulda den beklagten freien Finanzdienstleister zum Schadensersatz und zur Rückabwicklung der Schiffsfondsbeteiligung am HSC Aufbauplan IV verurteilt.
Der Sachverhalt der Entscheidung:
Nach dem, dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt, wurde der verstorbenen Zeichnerin, die Ehefrau des Klägers und Mutter der Klägerin (Erben), welche bereits Kundin des beklagten Finanzdienstleisters war, der streitgegenständliche HSC Aufbauplan IV-Fonds von dem Finanzdienstleister als sichere und risikolose Kapitalanlage empfohlen. Nach Überzeugung des Gerichts, auf Grund der durchgeführten Beweisaufnahme, wurden die wesentlichen Risiken der Beteiligung im Rahmen der mündlichen Beratung durch den Finanzdienstleister nicht aufgezeigt. Vorliegend wollte die Anlegerin eine sichere Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge erwerben Die Anlegerin wurde jedoch nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass bzgl. der von ihr erworbenen Beteiligung das Risiko des Totalverlustes des in den Fonds investierten Kapitals besteht und sich die von ihre erworbene Fondsbeteiligung gerade nicht für die Altersvorsorge eignet. Zudem wurde die Anlegerin nicht hinreichend darüber aufgeklärt, dass sie erhaltene Ausschüttungen ggf. wieder zurückzuzahlen hat. Nach Überzeugung des Gerichts, erhielt die Anlegerin auch den Emissionsprospekt nicht rechtzeitig übergeben.
Landgericht Fulda entscheidet zugunsten der Kläger (hier der Erben der ursprünglichen Anlegerin):
Das Landgericht Fulda hat der Klage der Erben stattgegeben und den Finanzdienstleister insoweit zur Zahlung von Schadensersatz gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Treuhandvertrag mit der Treuhänderin des Fonds verurteilt. Die Beklagte behauptete im Prozess, dass sie keinerlei Beratungsfehler begangen habe, so habe sie durch rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospektes die Anlegerin vollumfänglich aufgeklärt. Der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Fulda, hielten die Behauptungen des beklagten Finanzdienstleisters jedoch nicht stand. So stand nach der Zeugenvernehmung des damaligen Beraters nach Überzeugung des Gerichts fest, dass die Beratung fehlerhaft war. Der beklagte Finanzdienstleister wurde daher zum Schadensersatz, wie beantragt, verurteilt. Steuervorteile hat das Gericht, im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, auf den Schadensersatzanspruch des Klägers nicht schadensmindernd angerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fazit:
Das Urteil stärkt ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Fonds-Anleger. Die Entscheidung des Landgerichts Fulda reiht sich in eine Vielzahl von Urteilen im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds-Beteiligungen ein, die die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann bis hin zum Bundesgerichtshof für ihre Mandanten erstritten hat.
Es zeigt deutlich, dass – entgegen einer weit verbreiteten Auffassung – nicht nur für Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen, die über eine Bank oder Sparkasse gezeichnet haben, gute Chancen auf ein rechtliches Vorgehen bestehen, sondern auch für solche Zeichner, die – wie vorliegend – die Beteiligung über einen freien Finanzdienstleister oder Vertrieb erworben haben.
Was können betroffene Fondsanleger jetzt tun?
Anlegern geschlossener Fonds wird geraten ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.