PresseKat - OLG Frankfurt am Main bestätigt Urteil gegen Sparkasse Oberhessen

OLG Frankfurt am Main bestätigt Urteil gegen Sparkasse Oberhessen

ID: 1485544

(firmenpresse) - Es wurde an dieser Stelle bereits berichtet, dass das Landgericht Gießen die Sparkasse Oberhessen zu Schadensersatz und Rückabwicklung bezüglich der Beteiligung an zwei geschlossenen Fonds (Hannover Leasing 169 MS „Merkur Gulf“ und Hannover Leasing 183 „Wachstumswerte USA 1 – Shopping Center The Paddocks Nashville“) verurteilt hat. Die Sparkasse Oberhessen legte gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein. Nachdem der zuständige Senat per Hinweisbeschluss bereits darauf hingewiesen hatte, dass die Berufung der Sparkasse keine Erfolgsaussichten hat, hat die Sparkasse Oberhessen ihre Berufung nunmehr zurückgenommen. Das Urteil des Landgerichts Gießen wird somit rechtskräftig.


Hintergrund:

Hintergrund der Rechtstreitigkeit war ein Schadensersatzbegehren der Klägerin, weil sie im Zusammenhang mit der Zeichnung zweier geschlossener Fondsbeteiligungen, unzureichend Beraten und nicht ordnungsgemäß aufgeklärt wurde sowohl über die bestehenden Risiken und Nachteile, als auch über die tatsächlich anfallenden Provisionen für die Sparkasse. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Sparkasse Oberhessen die Klägerin nicht ordnungsgemäß über die tatsächlich zu ihren Gunsten anfallenden Provisionen aufgeklärt hat. Nach der Überzeugung des Landgerichtes wurde die Klägerin lediglich über das anfallende Agio als Provision aufgeklärt. Tatsächlich hat die Sparkasse Oberhessen aber neben dem Agio weitere nicht unerhebliche Provisionen bekommen, über die sie die Klägerin nicht informierte und die dieser daher auch nicht bewusst waren.


Entscheidung des OLG Frankfurt:

Das Oberlandesgericht war der Ansicht, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil die angegriffene Entscheidung weder auf einer Rechtsverletzung beruht noch die zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.
Nachdem in dem erstinstanzlichen Verfahren eine Pflichtverletzung unstreitig wurde, stand die Frage der Verjährung und der Kausalität im Fokus, so auch in der Berufungsinstanz. Die Darlegungs- und Beweislast liegt in beiden Fällen bei der Beklagten, kann ein Beweis nicht geführt werden (ein sogenanntes non liquet) geht dies an diesen Stellen zu Gunsten der Anleger. Aufgrund des vom Gericht festgestellten Sachverhalts stand fest, dass der Berater die Klägerin nur über das Agio als Provision aufgeklärt hat und diese dies als abschließend verstehen durfte. Nachdem die Beklagte neben dem Agio jedoch unstreitig weitere Provisionen vereinnahmt hatte, hat der Berater insoweit falsche Angaben gemacht, die den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist verhindern.






Fazit:

Der erkennende Senat des Oberlandesgericht hat die vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung geführte Linie, dass eine Verjährung erst bei positiver Kenntnis sowohl vom Umstand des Provisionsflusses als solchem als auch des Umstandes, dass die Höhe der Provisionen nicht bekannt ist, greifen kann fortgesetzt und insoweit nochmals klargestellt, dass bei der Frage der positiven Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis die Sicht eines durchschnittlichen Anlegers maßgeblich ist und gerade nicht diejenige eines Bankers. Mit dieser Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt überzeugend festgehalten, dass ein Anleger, dem gegenüber dargestellt wird, dass die Provision der Bank das, in diesem Falle 5%ige, Agio sei, dies als abschließend
verstehen darf und insoweit auch keinerlei Nachfragepflicht besteht. Wird einem Anleger eine konkrete Höhe der Provisionen mitgeteilt, darf dieser sich auch auf die Angaben verlassen, ohne irgendwelche weiteren Nachfragen bezüglich weiterer, hinter seinem Rücken vereinnahmter, Provisionen stellen zu müssen. Insoweit scheidet eine Verjährung aus, da der Anleger gerade davon ausgeht, er kenne die tatsächliche Höhe.
Diese Entscheidung stärkt die Rechte geschädigter Anleger erneut, weil in den jeweiligen Verfahren oftmals die Frage zu entscheiden ist, ob und in wie weit Nachfragepflichten seitens des Anlegers bestehen und ob sich ein Anleger darauf verlassen darf, dass die ihm gemachten Angaben zur Höhe von Provisionen als abschließende Aussage angesehen werden darf, respektive wann die Verjährung tatsächlich zu laufen beginnt.


Was können betroffene Hannover Leasing Fonds Anleger jetzt tun?

Anleger in Schieflage geratener geschlossener Hannover Leasing Fonds, insbesondere Anleger der Hannover Leasing 169 MS „Merkur Gulf“ und Hannover Leasing 183 „Wachstumswerte USA 1 – Shopping Center The Paddocks Nashville“ sollten umgehend deren in Betracht kommenden Ansprüche durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei überprüfen lassen.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreiten Urteil gegen freien Finanzdienstleister HCI Shipping Select XVII: Landgericht Magdeburg verurteilt die Salzlandsparkasse zu Rückabwicklung
Bereitgestellt von Benutzer: AFR2015
Datum: 29.04.2017 - 21:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1485544
Anzahl Zeichen: 4830

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Frankfurt am Main bestätigt Urteil gegen Sparkasse Oberhessen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker- Hollmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anlegern der Gewa-Tower-Anleihe drohen hohe Verluste ...

Nach einer Pressemitteilung der Stuttgarter Zeitung hat die Projektgesellschaft der Gewa-Tower-Anleihe einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Esslingen eröffnete am 21. November 2016 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gewa 5 to ...

Alle Meldungen von Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker- Hollmann