(ots) - Die Job-Center haben im vergangenen Jahr in
939.000 Fällen Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher im Gesamtumfang von
knapp 175 Millionen Euro verhängt. Das geht aus der Antwort der
Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die
der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe)
vorliegt. "Von den rund 51.000 Widersprüchen gegen Sanktionen wurde
knapp 18.000 oder 35 Prozent stattgegeben und knapp 900 oder zwei
Prozent teilweise stattgegeben", heißt es in dem Papier. "Jedem
dritten Widerspruch gegen Hartz-IV-Sanktionen wird in Gänze
stattgegeben, konkret sind es 35 Prozent", sagte Linken-Chefin Katja
Kipping. "Das heißt, diese Sanktionen wurden selbst nach der jetzigen
strengen Gesetzeslage unrechtmäßig verhängt", sagte die
Parteivorsitzende. Es gehe dabei um Menschen, die über kein
finanzielles Sicherheitspolster verfügten. "Sanktionen bedeuten
deshalb Existenznot bis hin zum drohenden Verlust der Wohnung", sagte
Kipping. Dem Papier zufolge mussten gut 134.000 Hartz-IV-Bezieher im
Jahr 2016 mindestens eine Kürzung ihrer Leistung hinnehmen. "Bezieht
man den Sanktionsbetrag auf den jahresdurchschnittlichen Bestand an
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion,
ergibt sich ein durchschnittlicher monatlicher Sanktionsbetrag von
108 Euro", heißt es in der Regierungsantwort.
Kontext:
Kürzungen der monatlichen Hartz-IV-Bezüge werden von den
Fallmanagern in den Job-Centern verhängt, wenn die Bezieher etwa
gegen die Eingliederungsvereinbarung verstoßen, die der Job-Center
zur Weiterqualifizierung oder zur Job-Aufnahme mit ihnen geschlossen
hatte. Auch verpasste Termine oder Meldeversäumnisse können Kürzungen
der Hartz-IV-Bezüge zur Folge haben. Die Linken wollen die
Hartz-IV-Sanktionen ebenso abschaffen wie die Grünen.
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