(ots) - Unter Tarifautonomie versteht man das Recht der
Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, Löhne, Gehälter und
andere Arbeitsbedingungen selbstständig und unabhängig zu regeln -
ohne staatliche Einflussnahme. Das gilt auch für die
Ãœberlassungsdauer: "Die Sozialpartner sind besser in der Lage,
sachgerechte Branchenlösungen zu erarbeiten", kommentiert in diesem
Zusammenhang der iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die
Möglichkeiten der Gestaltung der gesetzlich festgeschriebenen
Tariföffnungsklausel zur Höchstüberlassungsdauer. Praktisches
Beispiel dafür sei die Einigung von IG Metall und
Metall-Arbeitgebern, Zeitarbeitnehmer bis zu 48 Monate in
Kundenbetrieben der Metall- und Elektro-Industrie einzusetzen. Die
starre 18-Monatsgrenze, die als Kompromiss zwischen SPD- und
CDU-Forderung geschaffen wurde, passe nicht zur Vielfältigkeit der
Zeitarbeitsbranche. Manchmal werde Zeitarbeit genutzt, um eine
Auftragsspitze von wenigen Wochen oder Monaten zu überbrücken. Aber
es komme eben auch vor, dass Zeitarbeitskräfte bei Projekten
mitarbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum ziehen. Ebenso
endeten Elternzeit- und Krankheitsvertretungen nicht automatisch nach
18 Monaten. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, dass Zeitarbeitskräfte
nach neun Monaten dasselbe verdienen müssen wie Stammbeschäftigte,
mache zudem eine Beschränkung der Einsatzdauer ohnehin keinen Sinn
mehr. "Schon jetzt gelten in elf Bereichen
Branchenzuschlagstarifverträge, die eine stufenweise Lohnangleichung
sichern", erklärt Stolz. Die Sozialpartner hätten sich bereits darauf
geeinigt, dieses tarifliche Equal Pay-Modell noch weiter auszubauen.
"Und so muss es auch gehen, damit die deutsche Wirtschaft
wettbewerbsfähig bleibt: Die Politik formt die Leitplanken, die
Tarifpartner die genaue Ausgestaltung der Regelungen", resümiert der
Hauptgeschäftsführer.
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