(ots) - Eine mögliche Vorteilsannahme der
Hauptbelastungszeugin im Hilpert-Prozess ist offenbar verjährt.
Das haben Recherchen des rbb-Nachrichtenmagazins Brandenburg
Aktuell ergeben. Die ehemalige Referatsleiterin der
Landesinvestitionsbank ILB, Marion S., steht im Verdacht, beim
Projekt Ressort Schwielowsee 2003 und 2004 möglicherweise zum eigenen
Vorteil gehandelt zu haben. Sie soll ihrem Ehemann alle
Versicherungen für das Projekt vermittelt haben. Dieser kassierte
dann mehrere Jahre lang eine fünfstellige Provision.
Die Verjährungsfrist für den Tatbestand der Vorteilsnahme beträgt
fünf Jahre. Demzufolge liegt die Tat zu lange zurück, um Gegenstand
von Ermittlungen zu werden.
Auch der Staatsanwalt im Hilpert-Prozess kann offenbar nicht
belangt werden. Zum Zeitpunkt einer Hausdurchsuchung bei ihm war die
Tat ebenfalls schon verjährt. Der Jurist steht im Verdacht,
Strafvereitelung im Amt begangen zu haben, weil er in dem Fall nicht
ermittelt hat.
In dem Prozess geht es um die Veruntreuung von Fördermitteln durch
den Investor Axel Hilpert. Das Landgericht Frankfurt (Oder)
verurteilte ihn in einem Revisionsprozess Mitte Februar 2017 zu drei
Jahren und neun Monaten Haft. Dagegen hat die Verteidigung erneut
Revision eingelegt.
Mehr dazu heute Abend in Brandenburg Aktuell (Dienstag, 2.5.2017)
um 19.30 Uhr.
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