(ots) - Die Haltungsvorschriften in der Schweinemast
verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und sind verfassungswidrig. Zu
diesem Schluss kommt ein von Greenpeace beauftragtes Rechtsgutachten
der Hamburger Anwälte Davina Bruhn und Ulrich Wollenteit (Link zum
Gutachten: http://gpurl.de/nWttn). Die zugelassenen
Haltungsbedingungen fügen den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden
zu. Dadurch wird geltendes Recht und das im Grundgesetz festgehaltene
Staatsziel Tierschutz missachtet. Die Anwälte halten es aus
Rechtsgründen für zwingend geboten, die zuständige
Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) zu ändern. "Das
Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Haltungsvorschriften
dringend verschärfen und das Leiden in den Ställen beenden", sagt
Stephanie Töwe, Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin. "Die Haltung muss
den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden - nicht die Tiere den
Haltungsbedingungen." Jeder Halter muss laut Tierschutzgesetz dafür
sorgen, dass die Tiere sich artgemäß bewegen können und nicht leiden
müssen. Umfangreiches Bildmaterial aus deutschen Tierställen, das
Greenpeace vorliegt, belegt jedoch die schockierende Praxis:
Schweine, die zentimetertief in ihrem eigenen Kot stehen, die zum
Teil blutige Verletzungen tragen, mit deutlichen Verhaltensstörungen
wie Stangenbeißen, Leerkauen oder dem trauernden Hundesitz. Viele
Tiere leiden an Klauen- und Gelenkerkrankungen sowie Herz-Kreislauf-
und Lungenkrankheiten.
Freiwillige "Tierwohl"-Maßnahmen bleiben wirkungslos
Grundsätzliche Verbesserungen scheitern seit Jahren am Widerstand
von Agrarminister Christian Schmidt (CSU). Sein Argument: Mehr
Tierwohl verursache zu hohe Kosten und überfordere die Bauern. Dabei
verlangen sowohl Verbraucher als auch zahlreiche Bauern längst
bessere Bedingungen in der Tierhaltung. So genannte freiwillige
"Tierwohl"-Label bleiben jedoch aussage- und wirkungslos. "Die
Schaffung freiwilliger 'Tierwohl-Initiativen' entbindet den
Verordnungsgeber nicht von seiner Verpflichtung, die Haltungsvorgaben
- und zwar verbindlich - zu verschärfen. Solange die Verordnung
materiell-rechtliche Vorschriften des Tierschutzrechts missachtet,
liegt hierin nicht nur ein Verstoß gegen Bundesrecht, sondern auch
gegen Art. 20a GG.", sagt Anwältin Dr. Davina Bruhn.
Weit besser als in Deutschland sieht es beispielsweise in
Schweden, der Schweiz und Österreich aus. Dort fordert der Staat
deutlich bessere Ausstattungen der Stallanlagen bei Tageslicht,
Stallaufteilung, Spiel- und Wühlmaterial, Bodenbeschaffung und
Kühlungsmöglichkeiten.
Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Stephanie Töwe, Tel. 0171
- 87 80 838, oder Pressesprecherin Constanze Klinghammer, Tel. 0175 -
3454 113. Aktuelles Foto- und Videomaterial erhalten Sie unter Tel.
0175 - 5891 718. Das Gutachten als PDF finden Sie hier:
http://gpurl.de/nWttn.
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