(ots) - Anlässlich der Bundestagswahl 2017 hat der
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) an die im
Bundestag vertretenen Parteien appelliert, den Handel mit Tieren auf
gewerblichen Tierbörsen zu verbieten. Seine Tierschutz-Forderung wird
unterstützt vom Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und
Artenschutz e. V. (BNA), der Bundestierärztekammer, dem Deutschen
Tierschutzbund e.V., Pro Wildlife e.V. und TASSO e.V.
Für eine tierschutzgerechte Heimtierhaltung und eine gelungene
Mensch-Tier-Beziehung ist es wichtig, dass Tierhalter die Bedürfnisse
ihrer Tiere kennen und artgerecht mit ihnen umgehen können.
Auf Tierbörsen kann aufgrund des Andrangs und des schnellen
Verkaufsgeschehens eine sachgerechte Beratung beim Kauf von Heim- und
Wildtieren meistens nicht sichergestellt werden. Eine Beratung durch
den Verkäufer über einen längeren Zeitraum im Anschluss an den Kauf
ist nicht möglich. Zudem besteht die Gefahr der Beeinträchtigung des
Tierwohls bei wiederholtem Transport, Lagerung und Präsentation der
Tiere - insbesondere bei langen Anreisestrecken und bei gewerblichen
Händlern, die von Börse zu Börse ziehen. Deshalb sollen gewerbliche
und überregionale Tierbörsen verboten werden. Tierbörsen
beispielsweise von Züchterverbänden, auf denen Privatpersonen in
kleinem Umfang Nachwuchs aus eigener Tierhaltung verkaufen oder
tauschen, können unter verbindlichen Auflagen weiterhin erlaubt
bleiben.
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