PresseKat - Aufhebungsverträge: Mit Kreativität den Hindernislauf Trennung meistern (FOTO)

Aufhebungsverträge: Mit Kreativität den Hindernislauf Trennung meistern (FOTO)

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(ots) -
Trennungen sind für alle Beteiligten, Unternehmen wie betroffene
Arbeitnehmer komplexe rechtlich wie persönlich schwierige
Situationen. Die Trennung von einem Mitarbeiter - egal ob
einvernehmlich mittels Aufhebungsvertrag oder einseitig durch
Kündigung des Arbeitgebers - zählt zu einer der schwierigsten
Aufgaben von Personalern. Denn Trennungen können zahlreiche Emotionen
freisetzen und sich zu konfliktreichen Auseinandersetzungen
entwickeln, die nicht selten vor dem Arbeitsgericht enden.

"Häufig empfinden Personaler die Umsetzung einer Trennung daher
als wahren Hindernislauf", erläutert die auf Arbeitsrecht
spezialisierte Rechtsanwältin Christine Saarholz. "Denn Personaler
selbst stehen unter Druck, die Trennung innerhalb eines vorgegebenen
Zeitrahmens möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung und
schlechte Presse durchzusetzen. Gleichzeitig wissen sie, dass ihnen
nach dem eigentlichen Trennungsgespräch nicht mehr viele
Möglichkeiten bleiben, um beim Mitarbeiter für Akzeptanz zu werben."
Dann nämlich wirken erst einmal andere Faktoren, die außerhalb des
Einflussbereichs der Personaler liegen auf den Mitarbeiter und somit
auf seine Akzeptanz und sein Verhalten ein.

Was geht in einem von Trennung betroffenen Mitarbeiter vor? "Die
Trennungsbotschaft kann beim Mitarbeiter eine sogenannte "Achterbahn
der Gefühle" auslösen", berichtet die Outplacementberaterin Aila
Kruska. In einem kaum zu steuernden Auf und Ab wechseln sich
unterschiedliche Gefühlslagen ab, wie zum Beispiel Existenzangst,
Verzweiflung, Trauer, aber auch Wut und Verletzung oder sogar das
dringende Anliegen nach sofortiger Veränderung. Auch der Wunsch nach
Vergeltung ist nicht selten. Gleichzeitig ist der Mitarbeiter bei
seiner Entscheidungsfindung unterschiedlichen äußeren Einflüssen und
Impulsen ausgesetzt.





Aus ihren täglichen Erfahrungen mit betroffenen Unternehmen und
Mitarbeitern wissen Aila Kruska und Christine Saarholz, welche
Hindernisse beim Personalabbau auftreten können und wie eine
umsichtige Vorbereitung aussehen kann.

Zentrale Weichenstellung für das Trennungsmanagement ist zunächst
das Trennungsgespräch. Es bietet als entscheidende Stellschraube dem
Personaler die Möglichkeit, die Fortsetzung des Prozesses
entscheidend zu beeinflussen. Daher sind das Vorbereiten und das
Festlegen auf eine klare Strategie von zentraler Bedeutung: Eine
stringente schlüssige Trennungsbegründung, warum gerade dieser
Mitarbeiter das Unternehmen verlassen muss, gehört genauso dazu wie
eine einheitliche Argumentation und ein respektvoller Umgang.

Neben dem Stil des Trennungsgesprächs hat das eigentliche
Trennungsangebot großen Einfluss auf die Akzeptanz der
Trennungsentscheidung. Dabei empfiehlt es sich, das Angebot
individuell auf den betroffenen Mitarbeiter abzustimmen und die
folgenden Hindernisse dabei zu berücksichtigen. Hier Anregungen der
beiden Trennungsexpertinnen:

Eine Abfindung dient als Entschädigung für den Verlust des
Arbeitsplatzes. Sie sollte sich einerseits an den
Unternehmensgepflogenheiten orientieren, aber auch die Chancen des
Mitarbeiters am Arbeitsmarkt berücksichtigen. Da Abfindungen im
vollem Umfang einkommenssteuerpflichtig sind, versuchen Mitarbeiter
zu zahlende Steuern zu minimieren und liebäugeln daher häufig mit
einer längeren beruflichen Auszeit, während der sie von der
Abfindungszahlung leben. Aus steuerlicher Sicht ist dies durchaus
empfehlenswert, allerdings nicht in Hinblick auf die eigene
Employablity. Denn diese sinkt mit jedem Tag, die ein Arbeitnehmer
nicht am aktiven Arbeitsleben teilhat.

Verlängerung der Kündigungsfrist gegen Abschläge bei der Abfindung

Den Verhandlungsparteien bieten sich hier zwei Alternativen: Zum
einen die Ausweitung der Kündigungsfrist und damit die Verlängerung
der Anstellungsdauer - selbstverständlich mit Abschlägen bei der
Abfindungshöhe. Der Mitarbeiter sichert sich dadurch eine längere
Phase der Umorientierung. Langjährig Beschäftigte wie auch Jobhopper
haben auf diese Weise die Chance, ohne Phase der Arbeitslosigkeit in
eine neue Beschäftigung zu gelangen. Und was tun, wenn der
Mitarbeiter dann doch deutlich vor Ablauf dieser verlängerten
Kündigungsfrist einen neuen Arbeitsplatz findet? "Dieser Fall sollte
unbedingt einkalkuliert werden, denn er ist grundsätzlich zu
begrüßen", empfiehlt die Arbeitsrechtsexpertin Saarholz, "der
Aufhebungsvertrag sollte eine Regelung für eine vorzeitige
Vertragsaufhebung enthalten. Die noch ausstehenden Gehälter können
dann ganz oder teilweise der Abfindung zugeschlagen werden."
Outplacement-Beraterin Kruska ergänzt: "Das ist dann für den
Mitarbeiter wieder ein Ansporn, möglichst sofort mit der
Bewerbungsphase zu beginnen. Denn je früher er einen neuen Job hat,
desto höher wird die Abfindungssumme."

Kostenübernahme für Beratungsleistungen

Das Angebot des Unternehmens, die Kosten für ausgewählte
Beratungsleistungen zu übernehmen, schafft wiederum Vertrauen, ist
gleichzeitig Zeichen der Wertschätzung des Mitarbeiters und ein
Ausdruck der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann
zum Beispiel anbieten, die zuvor vereinbarten Kosten einer
Rechtsberatung zu übernehmen - selbstverständlich nach Wahl des
Mitarbeiters. Oder auch für psychologische Betreuung und eine die
Neuorientierung unterstützende Karriere- oder Outplacementberatung.
"Gerade Mitarbeiter mit langer Betriebszugehörigkeit profitieren von
einer Outplacement-Beratung. Nicht nur, dass ihre letzte Bewerbung
schon ein oder zwei Jahrzehnte zurückliegt und sie mit den aktuellen
Bewerbungspraktiken nicht vertraut sind", berichtet die Aila Kruska.
"Ihnen fehlt häufig das Bewusstsein für ihre eigenen Kompetenzen und
Erfahrungen."

Kostenübernahme von Fortbildungsmaßnahmen

Manchmal kann es hilfreich sein, in das Trennungsangebot die
Finanzierung einer Fortbildung aufzunehmen. Gezielte Fortbildungen,
zum Beispiel in einem bestimmten SAP-Modul, können sehr hilfreich
sein und die Attraktivität des Mitarbeiters für den Arbeitsmarkt oder
seine Einkommenschancen erhöhen.

Kleines Angebot - große Wirkung

Auch eine Freistellung kann sich positiv auf das Wechselbad der
Gefühle auswirken. Die Überlassung von Firmenequipement wie zum
Beispiel Auto, Smartphone oder Laptop ist ein mögliches Angebot. Und
so mancher Mitarbeiter hängt an seiner Bahncard 100 oder seine
langjährige Mobilfunknummer. Das, was dabei positiv vom Mitarbeiter
aufgenommen wird, ist das Angebot und die Möglichkeit das
Trennungspaket individuell zusammenstellen.

Zu den Autorinnen:

Christine Saarholz ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und als
Personalleiterin eines mittelständischen Unternehmens tätig. Aila
Kruska ist Outplacementberaterin berät Unternehmen und Mitarbeiter
bei Veränderungsprozessen.



Pressekontakt:
Aila Kruska, Kruska(at)ailakruska.de, 0176/70208890
Christine Saarholz, saarholz(at)kanzlei-saarholz.de

Original-Content von: Aila Kruska KARRIERE OUTPLACEMENT, übermittelt durch news aktuell


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