(ots) - In ihrem Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung 2016"
äußert die Bundesregierung als Ziel, für die Wirtschaft mehr Klarheit
über den Aufwand, der mit geplanten Neuregelungen einhergeht, zu
schaffen. Aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft erreicht die
Bundesregierung dies nicht ausreichend. Erst wenn die Politik die
seit 2015 einzusetzende Bürokratiebremse, die so genannte "One in,
one out"-Regel, zur Begrenzung des jährlichen Erfüllungsaufwands auch
auf das EU-Recht vollständig anwendet und auch den einmaligen
Erfüllungsaufwand zu Beginn der Umsetzung von Rechtsvorschriften
berücksichtigt, würde das tatsächliche Ausmaß betrieblicher
Belastungen abgebildet und das Volumen erforderlicher
Entlastungsmaßnahmen deutlich.
Gemäß Jahresbericht der Bundesregierung verursachten neue
Regelungsvorhaben, die die Wirtschaft betreffen, allein 2016 einen
einmaligen Umstellungsaufwand von insgesamt 1,8 Milliarden Euro, der
damit über dem Durchschnitt der vergangenen Jahre lag.
Die "One in, One Out"-Regel sollte spätestens in der nächsten
Legislaturperiode auf eine verlässliche rechtliche Grundlage gestellt
werden. Da Gesetzentwürfe im parlamentarischen Verfahren oftmals noch
geändert werden, sollte diese Regel nicht auf den ersten
Gesetzentwurf beschränkt sein, sondern auch spätere Änderungen
berücksichtigen.
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