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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft
1015 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h / ISIN AT0000767306
Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 1. Juni
2017, um 10: 00 Uhr, in der Florido Lounge, Florido Tower,
Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien stattfindenden Ordentlichen
Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
AufsichtsÂrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
GeÂschäftsjahr 2016
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das GeÂschäftsjahr 2016
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2016
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2017
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zum § 24
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zum § 4
UNTERLAGEN_ZUR_HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 11.Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre
in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien,
Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser UnterÂlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der
vollständige Text dieser EinbeÂrufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 11.Mai 2017
außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/ HauptÂversammlungen)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftÂlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser HauptverÂsammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
11.Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so beanÂtragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der InternetÂseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 22.Mai 2017 der
Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien,
Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder
per E-Mail [ir(at)rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 (2) AktG. Für den Nachweis der AktionärsÂeigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer
DepotÂbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Fragen,
deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem Aktionär
wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rath- group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 22.Mai 2017 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Für den Nachweis des Anteilsbesitzes
am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 29.Mai 2017 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor
Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
per Telefax: +43 1 513 44 27-2187
per E-Mail: RathHV2017(at)nhp.at
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000767306in Text angeben)
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürÂlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der
Gattung oder die international gebräuchliche WertpapierÂkennnummer, *
Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der HauptÂversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag, 22.Mai 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entÂgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Ãœbermittlung einer DepotÂbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der HauptÂversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht
am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich
übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
HauptÂversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor
Relations
Walfischgasse
14
A-1015 Wien
per Telefax: +43 1 513 44 27-2187
Per E-Mail: RathHV2017(at)nhp.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000767306in Text angeben) Persönlich:
bei Registrierung zur Hauptversammlung Ein Vollmachtsformular ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar. Hat ein Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es,
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch
für deren Widerruf. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in
1,500.000 auf den Inhaber lautende StückÂaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. Ãœbertragung
der Hauptversammlung im Internet Eine Bild- oder Tonübertragung der
Hauptversammlung erfolgt nicht.
Wien, im April
2017
Der Vorstand
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/21NEmeKE
Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir(at)rath-group.com)
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/21NEmeKE
Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info(at)rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch
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