(ots) - Die Berliner Feuerwehr und die Initiative
"Rauchmelder retten Leben" appellieren an die Eigentümer in Berlin,
Wohngebäude noch vor Ablauf der Übergangsfrist mit Rauchmeldern
auszustatten und geben Tipps für das Verhalten im Brandfall.
Bei einem Wohnhausbrand in Köpenick sind am Donnerstagabend vier
Personen verletzt worden. Ein Bewohner der brennenden Wohnung sprang
noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr aus dem Fenster und verletzte
sich dabei schwer. Drei weitere Personen wurden ebenfalls verletzt.
Bereits am Donnerstagmorgen war bei einem Wohnungsbrand in Prenzlauer
Berg auch eine Frau aus dem Fenster gesprungen. Die Mieterin liegt
mit schwersten Verbrennungen, einer Rauchgasvergiftung und
Knochenbrüchen im Krankenhaus.
¨Frieder Kircher, Leitender Branddirektor bei der Berliner
Feuerwehr und Vorsitzender des Fachausschusses für
Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung bei DFV und vfdb, gibt
anlässlich der dramatischen aktuellen Fälle wichtige Hinweise:
"Rauchmelder warnen Bewohner bei einem Wohnungsbrand rechtzeitig vor
der Gefahr, so dass sie frühzeitig die Feuerwehr unter der
Notrufnummer 112 rufen und sich selbst retten können. Ist der
Fluchtweg dennoch versperrt, sollte man sich am Fenster bemerkbar
machen und auf die Feuerwehr warten, keinesfalls aus dem Fenster
springen. Da man im Ernstfall schnell in Panik gerät, hilft es,
darauf vorbereitet und informiert zu sein, wie man sich bei einem
Brand verhält und dies am besten mit der Familie zu üben."
Rauchmelder retten Leben - und sind seit 2017 gesetzlich
vorgeschrieben
Als letztes Bundesland hat Berlin die Rauchmelderpflicht für Neu-
und Umbauten ab 2017 und für Bestandsbauten mit einer Übergangsfrist
bis zum Jahr 2020 eingeführt. Anlässlich der aktuellen Brandfälle in
Berlin rät Claudia Groetschel, Sprecherin der Initiative "Rauchmelder
retten Leben", den Eigentümern sämtlicher Wohnungen und Wohnhäuser
nicht das Ende der Übergangsfrist für bestehende Wohngebäude
abzuwarten, sondern Häuser und Wohnungen so schnell wie möglich mit
lebensrettenden Rauchmeldern auszustatten. Die Pflicht gilt
gleichermaßen für vermietete als auch für vom Eigentümer selbst
genutzte Häuser und Wohnungen.
Rauchmelder retten nachweislich Leben
"In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den
Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sie
ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen
warnen können", ist Christian Rudolph, Vorstand beim Forum
Brandprävention e.V. überzeugt. Dass Rauchmelder tatsächlich Leben
retten, belegen Erhebungen der Bundesländer, in denen bereits seit
längerer Zeit Rauchmelderpflicht herrscht. So verzeichneten
beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland
nach Einführung der Rauchmelderpflicht einen Rückgang der Brandtoten
von über 80 Prozent. In Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz waren
es rund 75 Prozent.
Der Eigentümer ist für die Installation zuständig
In Berlin müssen Rauchmelder in bestehenden Wohnungen und
Wohnhäusern bis Ende 2020 in allen Aufenthaltsräumen, außer Küche und
Bad, sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, installiert werden. Verantwortlich für die Installation der
Rauchmelder ist der Eigentümer.
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
E-Mail: redaktion(at)rauchmelder-lebensretter.de
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