(ots) - Wer eine Immobilie finanziert, braucht während der
Laufzeit oftmals mehrere Anschlussfinanzierungen. Mit einem
Forward-Darlehen können sich Verbraucher, deren Zinsbindung erst in
einigen Jahren ausläuft, die aktuell niedrigen Zinsen schon heute für
ihre Anschlussfinanzierung sichern. Das gemeinnützige
Verbraucherportal Finanztip hat errechnet, dass eine Baufinanzierung
in durchschnittlicher Höhe dadurch um mehrere Tausend Euro günstiger
werden kann, sollten die Zinsen in den kommenden Jahren steigen.
Fast jeder siebte Kunde schließt zurzeit bei
Finanzierungsvermittlern wie Dr. Klein oder der Interhyp ein
Forward-Darlehen ab. Damit können sich Immobilienkäufer bis zu fünf
Jahre vor dem Ende der Zinsbindung ihrer Baufinanzierung die aktuell
günstigen Zinsen sichern. "Wenn meine Zinsbindung in weniger als drei
Jahren ausläuft, sollte ich über ein Forward-Darlehen nachdenken",
rät Dirk Eilinghoff, Experte für Baufinanzierung bei Finanztip. "Wer
beispielsweise 2009 einen Baukredit von 200.000 Euro zu 4,5 Prozent
für zehn Jahre aufgenommen hat, sollte nicht bis 2019 warten, sondern
bereits heute den Anschlusszins verhandeln." Denn steigen die Zinsen
in den kommenden zwei Jahren, sind Tausende Euro Ersparnis drin.
15.000 Euro weniger an Zinsen
Eine Beispielberechnung verdeutlicht das Einsparpotenzial: Für
einen Baukredit mit festen Zinsen für zehn Jahre verlangen Banken
heute etwa 1,5 Prozent pro Jahr an Zinsen. Bei einem
durchschnittlichen Forward-Aufschlag von 0,35 Prozent, wie ihn der
Finanzierungsvermittler Dr. Klein für die ersten Monate 2017
errechnet hat, ergibt sich ein Zinssatz von 1,85 Prozent für das
Forward-Darlehen. Steigen im obigen Beispiel die Bauzinsen bis zur
Ablösung des Darlehens in zwei Jahren auf 2,85 Prozent - wie zuletzt
Ende 2013 -, so spart der Kunde deutlich. "2009 lag die
durchschnittliche Tilgung bei 1 Prozent", erklärt Eilinghoff. "Bei
der daraus resultierenden Restschuld von 175.000 Euro fallen allein
in den zehn folgenden Jahren gut 15.000 Euro weniger an Zinsen an."
Rechtzeitig ein Forward-Darlehen ansprechen
Bei einem Forward-Darlehen geht die Bank vom heutigen Zinsniveau
aus und verlangt dann einen Aufschlag als Puffer für künftige
Zinssteigerungen. In der Regel liegt er bei wenigen
Zehntelprozentpunkten. Als Grundregel gilt: Je länger die Zeit bis
zur Ablösung des alten Baukredits, desto höher der Aufschlag.
"Wichtig ist vor allem, dass Verbraucher frühzeitig die Möglichkeit
des Forward-Darlehens bei ihrer Bank ansprechen", rät Eilinghoff.
Zudem ist es ratsam, Vergleichsangebote bei den großen
Kreditvermittlern einzuholen. "Denn bei der genauen Ausgestaltung des
Forward-Darlehens gibt es durchaus Unterschiede zwischen den
einzelnen Banken", erläutert Eilinghoff.
Ein Forward-Darlehen muss abgenommen werden
So beruhigend die Zinssicherheit eines Forward-Darlehens ist:
Verbraucher sollten sicher sein, dass sie den neuen Baukredit nach
der Vorlaufzeit auch wirklich benötigen. Wer etwa über den Verkauf
der Immobilie nachdenkt, sollte die Finger vom Forward-Darlehen
lassen. Denn für die Nichtabnahme des Darlehens nach einem Verkauf
verlangt die Bank eine Entschädigung. Auch ausbleibende
Zinssteigerungen beim Baugeld sind kein Grund für einen Verzicht auf
das Darlehen. Liegen die Zinsen nach der Vorlaufzeit auf dem heutigen
Niveau, muss der Forward-Kunde trotzdem den vereinbarten Zins zahlen.
Dirk Eilinghoff rät: "Verbraucher sollten nicht nur auf den Zins
schauen, sondern auch ihre persönliche und berufliche Entwicklung
einschätzen, bevor sie sich festlegen."
Weitere Informationen
http://www.finanztip.de/baufinanzierung/anschlussfinanzierung/
http://www.finanztip.de/baufinanzierung/forward-darlehen/
http://www.finanztip.de/baufinanzierung/
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