(ots) - Bikesharing in Städten erfreut sich immer größerer
Beliebtheit. Für rund 12 Euro pro Tag sind die Fahrräder an vielen
Standorten zu haben. Nutzer sollten die Vertragsbedingungen genau
prüfen. Für Schäden an den Fahrrädern, Strafzettel oder einen
Diebstahl während der Ausleihzeit haftet meist der Mieter. Inwieweit
die Anbieter dem Nutzer im Schadensfall entgegenkommen, unterscheidet
sich dabei stark. Folgende ADAC-Tipps sollten vor der ersten Tour
beachtet werden:
- Zuerst persönlichen Versicherungsschutz prüfen, da bei den
meisten Betreibern keine automatische Haftpflichtversicherung
besteht.
- Vor der ersten Nutzung online registrieren, sich mit den
wichtigsten Funktionen und Nutzungsbedingungen vertraut machen
und vergewissern, dass alle Zugangsbedingungen erfüllt sind. Bei
einigen Anbietern ist beispielsweise nur eine Registrierung mit
Kreditkarte möglich.
- Nummer einer Hotline oder Ansprechpartner für den Notfall parat
haben.
- Nachfragen, was im Falle einer Beschädigung, eines Diebstahls
oder Unfalls zu tun ist.
- Vor der kostenpflichtigen Nutzung alle wesentlichen Funktionen
des Bikes checken, Reifendruck und Verstellbarkeit des Sattels
überprüfen.
- Bei der Fahrradrückgabe auf eine entsprechende Bestätigung
achten und die abgebuchten Beträge möglichst zeitnah
kontrollieren.
Es gibt rund 80 Fahrradverleihsysteme in Deutschland. Die größten
Anbieter Call a Bike (Deutsche Bahn) und Nextbike sind in allen
größeren Städten vertreten. Auch private Verleihsysteme drängen mit
alternativen Geschäftsmodellen auf den Markt. Bei Bikesurfing Berlin
können Nutzer beispielsweise kostenlos und auf Vertrauensbasis
einzelne Fahrräder ausleihen. Sie wurden gespendet oder in
Polizeiauktionen günstig ersteigert. Beim Startup Airdonkey werden
Räder von Privatpersonen verliehen.
Pressekontakt:
Jürgen Grieving
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
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