PresseKat - OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam

OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam

ID: 1489986

OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam

(firmenpresse) - Klauseln im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag, die besagen, dass mit der Abberufung auch gleichzeitig der Anstellungsvertrag beendet wird, können nach einem Urteil des OLG Karlsruhe unwirksam sein.



Bei einem GmbH-Geschäftsführer muss grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsverhältnissen unterschieden werden. Einerseits wird der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung bestellt und bekleidet eine Organstellung. Andererseits steht er auch in einem Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft. In der Praxis bedeutet das, dass beide Rechtsverhältnisse getrennt voneinander beendet werden müssen, der Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung abberufen und das Anstellungsverhältnis gekündigt werden muss. Das kann dazu führen, dass der Geschäftsführer bereits abberufen und für die Gesellschaft nicht mehr tätig ist, aus dem Anstellungsverhältnis aber weiterhin Ansprüche z.B. auf Lohnfortzahlung hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Um diese Situation zu vermeiden, sind in Geschäftsführer-Anstellungsverträgen häufig sog. Koppelungsklauseln eingebaut, die besagen, dass mit der Abberufung des Geschäftsführers auch gleichzeitig das Anstellungsverhältnis endet. Diese Klauseln können nach einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 25. Oktober 2016 allerdings unwirksam sein (Az.: 8 U 122/15). Das gilt zumindest dann, wenn es sich um durch die Gesellschaft vorformulierte Klauseln handelt, die nicht individuell zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer vereinbart wurden.



Derartige Klauseln seien als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu sehen. Da sie die Mindestkündigungsfristen nicht berücksichtigen, seien sie unwirksam. Eine Kündigungsfrist von weniger als vier Wochen könne nicht wirksam vereinbart werden, so das OLG Karlsruhe. Solche Koppelungsklausen könnten auch nicht einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass nach der Abberufung des Geschäftsführers das Anstellungsverhältnis nach Ablauf der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist endet, entschied das OLG.







Derartige vorformulierte Koppelungsklauseln lassen sich in etlichen Geschäftsführer-Anstellungsverträgen finden. Für die Gesellschaften kann dies zum Problem werden, da das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers dann nicht mit seiner Abberufung endet. Das Urteil zeigt, dass Geschäftsführer-Anstellungsverträge mit größter Sorgfalt erstellt und ggf. auch noch einmal auf unwirksame Klauseln hin überprüft werden sollten. Entsprechende vorformulierte Klauseln sollten dann durch individuelle Vereinbarungen ersetzt werden. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen und Geschäftsführer in Fragen der Vertragsgestaltung beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/geschaeftsfuehrer.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Grünen-Umweltminister Habeck sieht bei der Bildung einer neuen Regierung in Kiel noch große Differenzen zur CDU / Jamaika-Koalition noch nicht entschieden Die Wahl der passenden juristischen Datenbank
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.05.2017 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1489986
Anzahl Zeichen: 3085

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Karlsruhe: Vorformulierte Koppelungsklausel im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag unwirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Lebensversicherungen unter Druck - Widerspruch prüfen ...

Lange Zeit galt die Lebensversicherung als sicherer Baustein für die Altersvorsorge. Doch in Zeiten anhaltend niedriger Zinsen hat sich das geändert, Verbraucher und Versicherer geraten unter Druck. Über Jahrzehnte gehörten Lebensversicherunge ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte