(ots) - Wer sich den Traum vom eigenen Haus erfüllt hat,
kann sich kaum mehr vorstellen, in einer Mietwohnung zu leben. Doch
woran viele beim Bau ihrer eigenen vier Wände nicht denken: Schon
eine Stufe vor dem Hauseingang kann sich im Alter als großes
Hindernis erweisen. Schwellen entfernen, Durchgänge verbreitern,
möglicherweise den Zugang zu oberen Räumen erleichtern: Auf solche
Umbauten sollten Eigentümer sich mit einer Rücklage vorbereiten. Für
eine breitere Eingangstür samt Rampe sind immerhin 3000 Euro
einzukalkulieren, für eine bodengleiche Dusche mindestens ebenso
viel. Für die Modernisierung einer Durchschnittswohnung fallen
schnell 20.000 Euro und mehr an. Mit einem
Wohn-Riester-Bausparvertrag lassen sich solche Umbauten finanzieren.
Geldpolster anlegen
Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, ist zunächst mit dem Tilgen
der Kredite beschäftigt. Wie soll man da noch Kosten für den
altersgerechten Komfort stemmen? Riester-Bausparen kann helfen. Statt
einer Instandhaltungsrücklage zahlen Eigentümer einfach jene vier
Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens
(maximal 2100 Euro inklusive Zulage) auf einen Bausparvertrag ein,
die im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert werden. Viele haben
ihr Haus gebaut oder gekauft, als es diese staatliche Hilfe noch
nicht gab. Jetzt profitieren auch sie davon, denn seit 2014 ist es
gestattet, das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für
barrierefreie Umbauten zu nutzen.
Der Staat spart mit
Wenn beispielsweise zwei Ehepartner je einen Wohn-Riester-Vertrag
über 50.000 Euro abschließen und regelmäßig darauf einzahlen, hilft
ihnen der Staat beim Sparen. Denn die staatliche Förderung
(einschließlich Steuerersparnis und Zinsen) kann sich in zehn Jahren
auf über 15.000 Euro summieren. Zusammen mit den eigenen
Sparleistungen hätte das Ehepaar ein stattliches Polster zur
Verfügung. Für barriere-reduzierende Umbauten - etwa das neue Bad mit
ebenerdiger Dusche oder für breitere Türrahmen. Haus oder Wohnung
sind dann zum Eintritt in den Ruhestand optimal ausgestattet.
Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben
Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne
Riester-Bausparvertrag erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen
riestergeförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus
der Immobilien-Finanzierung bis zum Renteneintritt zu tilgen. Dann
ist die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei - mit
staatlicher Förderung.
Riester-Darlehen für Kinder oder Enkel
Wollen Sie die Riester-Förderung beim Sparen nutzen, haben aber
für das Darlehen aus dem Bausparvertrag eigentlich keine Verwendung?
Dann dürfen Sie den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung)
weitergeben an Kinder oder Enkel. So haben die Jungen die
Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen bei der
Finanzierung ihrer eigenen Immobilie einzusetzen.
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