(ots) - Im Grundsatz-Rechtsstreit des
PIRATEN-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der
Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking
genannt) will der Bundesgerichtshof am Dienstag, den 16. Mai 2017
eine Entscheidung fällen (Az. VI ZR 135/13).[1]
"Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte
totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe
auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das
Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und
Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass
Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen
unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen - das grenzt an
Stalking", kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei
Deutschland, das anstehende Urteil.
"Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit genommen
hat, um zum Beispiel das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer
flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit
Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu prüfen. Sicherlich hat
der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten
noch einmal nachgelesen, demzufolge 'für die Absicherung von
IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren
Mitteln und Methoden' existieren.[2] Angriffe durch Mitschreiben
abwehren zu wollen, ist ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum
Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte.
Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt
unsere privatesten und intimsten Interessen, Ãœberzeugungen,
Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches
Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen. Damit sich Menschen in
Not, etwa bei Drogen- oder Eheproblemen, unbefangen informieren und
beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im
terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände
aufdecken können - dazu braucht unsere Gesellschaft Anonymität. Unser
Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner
werden!"
Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt Breyer die
Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch
ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben
können, nennt die Aktion "Wir speichern nicht!"[3] Webhoster, die auf
eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.
Quellen:
[1] Prozessdokumentation: http://ots.de/LPnZv
[2] Sachverständigengutachten (Seite 10): http://ots.de/OhxUO
[3] Wir speichern nicht!: http://www.wirspeichernnicht.de/
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