(ots) - Es wäre fatal, wollte Lammert durch seine
Drohungen das Gericht einschüchtern. Umgekehrt aber hat auch das
Verfassungsgericht seine Grenzen zu achten und zu respektieren. Auch
für das höchste Gericht gelten die Prinzipien der Gewaltenteilung.
Die Gesetze werden im Parlament von den vom Volk gewählten
Abgeordneten gemacht - und nicht im Gerichtssaal von Richtern, die
sich nicht vor dem Wähler verantworten müssen. Nur wenn die Balance
zwischen Legislative und Judikative stimmt und kein Akteur auf Kosten
des anderen zu mächtig wird, funktioniert der demokratische
Rechtsstaat.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressortleiter Politik/Wirtschaft
Dr. Gerald Schneider
Telefon: 09421-940 4449
schneider.g(at)straubinger-tagblatt.de
Original-Content von: Straubinger Tagblatt, übermittelt durch news aktuell