(ots) - Die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, vertreten
durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), haben sich
gemeinsam mit dem Vorstand der IG Metall auf eine Anpassung der
Branchenzuschlagstarifverträge für Beschäftigte in der Metall- und
Elektroindustrie geeinigt.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen in der
Arbeitnehmerüberlassung musste der bestehende
Branchenzuschlagstarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie
angepasst werden.
Sechste Zuschlagsstufe
Die Einführung einer sechsten und letzten Zuschlagsstufe auf das
Stundenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit, den BAP und iGZ
mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen haben: 65
Prozent Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt nach dem 15.
vollendeten Monat. Damit sind die Anforderungen des neuen
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an die Zahlung eines
gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Stammbeschäftigten
erfüllt. Die neuen Branchenzuschläge der sechsten Stufe werden
erstmalig zum 1.1.2018 für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und
Elektroindustrie fällig.
Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017 bis
zum 31. Dezember 2020.
Die Erklärungsfrist für diese Regelungen läuft bis zum 31. Mai
2017.
Tarif vor Gesetz
Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer,
stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: "Der Abschluss
zeigt einmal mehr, dass tarifliche Lösungen immer Vorrang vor starren
Gesetzen haben sollten. Die Sozialpartner kennen die Situationen in
den jeweiligen Branchen deutlich besser und können deshalb
passgenauere Regelungen finden. Mit der sechsten Lohnerhöhungsstufe
haben wir eine Möglichkeit geschaffen, die Vorgaben des Gesetzgebers
umzusetzen, ohne die administrativen Belastungen für unsere
Mitgliedsunternehmen zu groß werden zu lassen. Die Zeitarbeitnehmer
können sich durch die erzielte Einigung weiterhin auf eine faire
Entlohnung verlassen, bei der die Arbeitgeber den wirtschaftlich
möglichen Rahmen voll ausgeschöpft haben."
Sozialpartnerschaft
Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der
VGZ, erklärt dazu: "Der für die Branche wichtige Abschluss mit der IG
Metall ist geglückt. Das bekräftigt einmal mehr die gut
funktionierende Sozialpartnerschaft. Das Modell der
Branchenzuschlagstarifverträge hat sich seit vielen Jahren bewährt,
um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten
zu schließen und eine klar berechenbare Größe der Entgelte zu
erreichen. Darüber hinaus wird der bürokratische Aufwand durch die
pauschalen Aufschläge - im Gegensatz zu einer Einzelermittlung bei
Equal Pay - erheblich eingedämmt. Damit haben wir erneut eine gute
Lösung sowohl für die Wirtschaft als auch die Arbeitnehmer erzielt.
Dennoch sind die Arbeitgeber mit Einführung der sechsten Stufe und
dem damit verbundenen Zuschlag von 65 Prozent auf das tarifliche
Grundentgelt bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gegangen."
Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, in den nächsten
Wochen Tarifverhandlungen zu weiteren Branchenzuschlagstarifverträgen
aufzunehmen.
Pressekontakt:
Wolfram Linke, Tel.: 0251 - 32262 152, linke(at)ig-zeitarbeit.de
Maren Letterhaus, Tel.: 0251 - 32262 153, letterhaus(at)ig-zeitarbeit.de
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