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Neuer Branchenzuschlagstarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie für die Zeitarbeit: Bekräftigung der nach wie vor gut funktionierenden Sozialpartnerschaft

ID: 1490772

(ots) - Die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, vertreten
durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), haben sich
gemeinsam mit dem Vorstand der IG Metall auf eine Anpassung der
Branchenzuschlagstarifverträge für Beschäftigte in der Metall- und
Elektroindustrie geeinigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen
Anforderungen in der Arbeitnehmerüberlassung musste der bestehende
Branchenzuschlagstarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie
angepasst werden.

Die Sozialpartner haben sich auf folgende Inhalte geeinigt:

- Die Einführung einer sechsten und letzten Zuschlagsstufe auf das
Stundenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit, den BAP und iGZ
mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen haben: 65
Prozent Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt nach dem 15.
vollendeten Monat. Damit sind die Anforderungen des neuen
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an die Zahlung eines
gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Stammbeschäftigten
erfüllt. Die neuen Branchenzuschläge der sechsten Stufe werden
erstmalig zum 1.1.2018 für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und
Elektroindustrie fällig.
- Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017 bis
zum 31. Dezember 2020.
- Die Erklärungsfrist für diese Regelungen läuft bis zum 31. Mai
2017.

Thomas Bäumer, Vizepräsident des Bundesarbeitgeberverbandes der
Personaldienstleister (BAP) und Verhandlungsführer der VGZ, erklärt
dazu: "Der für die Branche wichtige Abschluss mit der IG Metall ist
geglückt. Das bekräftigt einmal mehr die gut funktionierende
Sozialpartnerschaft. Das Modell der Branchenzuschlagstarifverträge
hat sich seit vielen Jahren bewährt, um Lohnunterschiede zwischen
Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten zu schließen und eine klar
berechenbare Größe der Entgelte zu erreichen. Darüber hinaus wird der




bürokratische Aufwand durch die pauschalen Aufschläge - im Gegensatz
zu einer Einzelermittlung bei Equal Pay - erheblich eingedämmt. Damit
haben wir erneut eine gute Lösung sowohl für die Wirtschaft als auch
die Arbeitnehmer erzielt. Dennoch sind die Arbeitgeber mit Einführung
der sechsten Stufe und dem damit verbundenen Zuschlag von 65 Prozent
auf das tarifliche Grundentgelt bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit
gegangen."

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer,
stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes
Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: "Der Abschluss
zeigt einmal mehr, dass tarifliche Lösungen immer Vorrang vor starren
Gesetzen haben sollten. Die Sozialpartner kennen die Situationen in
den jeweiligen Branchen deutlich besser und können deshalb
passgenauere Regelungen finden. Mit der sechsten Lohnerhöhungsstufe
haben wir eine Möglichkeit geschaffen, die Vorgaben von
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles umzusetzen, ohne die
administrativen Belastungen für unsere Mitgliedsunternehmen zu groß
werden zu lassen. Die Zeitarbeitnehmer können sich durch die erzielte
Einigung weiterhin auf eine faire Entlohnung verlassen, bei der die
Arbeitgeber den wirtschaftlich möglichen Rahmen voll ausgeschöpft
haben."

Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, in den nächsten
Wochen Tarifverhandlungen zu weiteren Branchenzuschlagstarifverträgen
aufzunehmen.

Die VGZ:

Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden
Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der
Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der
VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ).

Ãœber den BAP:

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP)
ist die führende Interessenvertretung der Personaldienstleistungs-
und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Im BAP sind ca. 2.000
Mitglieder mit über 4.600 Personaldienstleistungsbetrieben
organisiert. Informationen zum Verband finden Sie unter
www.personaldienstleister.de.

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Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP),
Ulrike Heine,
Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
Universitätsstr. 2-3a,
10117 Berlin,
Tel.: 030 / 20 60 98 - 30,
Mail: presse(at)personaldienstleister.de,
Website: www.personaldienstleister.de

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Datum: 12.05.2017 - 11:37 Uhr
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