PresseKat - RENÉ LEZARD: Das müssen Anleger angesichts der anberaumten Abstimmung bedenken

RENÉ LEZARD: Das müssen Anleger angesichts der anberaumten Abstimmung bedenken

ID: 1490809

(PresseBox) - Anleger der RENÉ LEZARD Unternehmensanleihe 2012/2017 sind angehalten, über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters zu entscheiden. Die Abstimmung findet vom 13. Mai 2017, 0:00 Uhr bis 16. Mai 2017, 8:00 Uhr schriftlich und damit ohne Versammlung statt. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät Betroffenen, sich an dieser zu beteiligen und fachmännischen Rat einzuholen.
Die RENÉ LEZARD Mode GmbH (Schwarzach) schlägt den Anleihegläubigern für die Abstimmung bereits einen gemeinsamen Vertreter vor. Jeder ist aber auch berechtigt, einen Gegenantrag zu stellen und damit eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten. Damit die Abstimmung beschlussfähig ist, muss ein Quorum von mindestens 50 Prozent an ihr teilnehmen. Der entsprechende Beschluss erlangt Wirksamkeit, wenn dieser die einfache Mehrheit der teilnehmenden Stimmrechte erreicht.
H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de), weist jedoch auf das Folgende hin: ?Nur ordnungsgemäß abgegebene Stimmen werden auch berücksichtigt. Zudem muss die Berechtigung zur Teilnahme nachgewiesen werden. Hierbei sind bestimmte Formalien zu beachten, fachmännische Unterstützung kann deshalb hilfreich sein. In jedem Fall ist diese Anlegern aber zur Bestimmung ihrer weiteren Vorgehensweise und zur Prüfung ihrer Ansprüche zu empfehlen.? Die Vereinsanwälte des DFMS helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.
Weiterführende Hinweise finden Sie auf unserer Internetseite.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Ab 26.6.2017 gilt die neue EU-Geldtransferverordnung Schaltbau Holding AG: Kapitalerhöhung; Mitteilung über abgestimmtes Stimmverhalten
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.05.2017 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1490809
Anzahl Zeichen: 1574

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Naumburg



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RENÉ LEZARD: Das müssen Anleger angesichts der anberaumten Abstimmung bedenken"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Finanzmarktschutz e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Eventus eG? Hinweise auf Betrug münden in Insolvenzantrag ...

Die Eventus eG (Stuttgart) ist insolvent. Das Amtsgericht Stuttgart hat deshalb am 15. September 2017 einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass auch Betrugsvorwürfe im Raum stehen, sollten Anleger schnellstens ...

Alle Meldungen von Deutscher Finanzmarktschutz e.V.