Medizinrecht - Arzthaftungsrecht: Erneuter Prozesserfolg von Ciper & Coll., vor Landgericht Osnabrück
Qualifzierte Rechtsvertretung für medizingeschädigte Patienten ist erforderlich, um sich gegen die regulierungswillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen.
(firmenpresse) - Landgericht Osnabrück vom 23.04.2017
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Tod nach Tumorrezidiv eines Gallenblasenkarzinoms, 30.000,- Euro, LG Osnabrück, 3 O 983/14
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient befand sich beim Beklagten zur Nachsorge eines Gallenblasenkarzinoms in Behandlung. Der Beklagte verkannte ein Tumorrezidiv hinter der Vena portae.
Verfahren:
Das Landgericht Osnabrück hat ein radiologisches Sachverständigengutachten eingeholt, das den Verdacht einer verspäteten Auswertung der CT-Aufnahmen bestätigte. Daraufhin verurteilte das Gericht den Beklagten zu einer Schadensumme von 30.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Da der Gutachter einen groben Behandlungsfehler konstatierte, kehrte sich die Beweislast in dieser Angelegenheit um und die Ehefrau des Patienten erhielt eine angemessene Entschädigung, stellt RA Dr. D.C. Ciper, LLM fest.
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PresseKontakt / Agentur:Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper(at)t-online.de
030
www.ciper.de
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Datum: 12.05.2017 - 18:10 Uhr
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