Muttertag: Seit Jahren hohe Armutsgefährdung von Alleinerziehenden - Unterhaltsvorschuss wichtig für Armutsprävention

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Es fehlen Gesamtkonzepte, um Lebenssituation von Alleinerziehenden zu verbessern

(firmenpresse) - Stuttgart/Freiburg, 12. Mai - Auch in Baden-Württemberg ist das Alleinerziehen von Kindern vor allem Frauensache: 89 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter. Ihre Anzahl steigt weiter an und rund 40 Prozent von ihnen sind armutsgefährdet. Seit Jahren ist die missliche Situation von Alleinerziehenden bekannt. Doch es fehlen Gesamtkonzepte, die ihre Lebenssituation grundlegend verbessern, kritisiert die Caritas Baden-Württemberg. Aus Anlass des Muttertags sei zu fragen, was gerade der reiche Südwesten speziell für Alleinerziehende tue. "Leider ist die Bilanz ernüchternd. Zwischen Ein- und Zwei-Eltern-Familien ist die finanzielle Ungleichheit in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren gewachsen anstatt dass sie abgenommen hätte", so die Caritasvorstände Dr. Annette Holuscha-Uhlenbrock (Rottenburg-Stuttgart) und Mathea Schneider (Freiburg).



Seit Jahren kommen die Armutsberichte von Bund, Land, Stiftungen oder Wohlfahrtsverbänden zu diesem gleichen Ergebnis: Alleinerziehende sind strukturell benachteiligt. "Dies erfordert strukturelle Antworten. Es genügt nicht, die Situation der Alleinerziehenden punktuell zu verbessern. Wir brauchen ein Gesamtkonzept, in dem die Sozial-, Familien- und Steuerpolitik aufeinander abgestimmt sind. So lassen sich wirkliche Perspektiven für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder erschließen, um sie mit anderen Familien gleichzustellen", so Schneider und Holuscha-Uhlenbrock.



Der katholische Wohlfahrtsverband begrüßt nun die jüngste Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz des Bundes. Denn für viele Alleinerziehende kann dies ein erster Schritt sein, um nicht mehr in Armut zu leben. Ab 1. Juli tritt der Ausbau des Unterhaltsvorschusses in Kraft: Bezahlt ein Unterhaltsschuldner - meist der Vater - keinen Unterhalt, gewährt der Staat Kindern von Alleinerziehenden einen Unterhaltsvorschuss auch dann, wenn sie älter als zwölf Jahre sind. Dies ist neu. Bisher wurde der Unterhaltsvorschuss nur für Kinder unter zwölf Jahren und maximal für sechs Jahre gewährt. Auch diese Höchstbezugsdauer fällt ab Juli weg. "Es ist ein Skandal, dass so viele Väter ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen. Sie lassen ihre Kinder samt Mutter häufig in einem finanziellen Desaster zurück", so die Caritas-Vorstände. "Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist daher ein sehr wichtiger Schritt, um die oft bedrückende finanzielle Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern zu verbessern."







Damit ein Kind, das älter als zwölf Jahre ist, Unterhaltsvorschuss erhält, darf es nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sein und die Mutter muss ein eigenes Brutto-Einkommen von monatlich 600 Euro erzielen. In Baden-Württemberg bekamen bisher rund 35.000 Kinder Unterhaltsvorschuss. Von der Reform profitieren weitere Kinder. Mit dem Unterhaltsvorschuss geht der jeweilige Landkreis oder die Kommune in Vorlage und kommt für den ausstehenden Unterhalt auf, der den Alleinerziehenden zusteht. Die Kommune versucht anschließend, das Geld wieder vom Unterhaltspflichtigen einzutreiben. "Keinen Unterhalt zu bezahlen wurde teilweise als Kavaliersdelikt abgetan", so die Caritas-Vorstände. "Sich seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht zu entziehen kann allerdings eine Straftat sein, die für die alleinerziehenden Mütter und ihre Kinder weitreichende negative Konsequenzen hat." Die neuen Regelungen seien ein Schritt in die richtige Richtung, um der Armutsgefährdung von Ein-Eltern-Familien entgegenzuwirken. So werde das Risiko des nicht bezahlten Unterhalts stärker auf den Staat verlagert.



Bundesweit erhalten 450 000 Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, für die der Staat jährlich fast 850 Millionen Euro aufwendet. Die Rückholquote gegenüber säumigen Vätern ist in Baden-Württemberg mit 32 Prozent überdurchschnittlich hoch. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 23 Prozent. Dies hängt vermutlich damit zusammen, dass die Verwaltungszuständigkeit im Land bei den Kommunen liegt. Diese müssen sich finanziell zu einem Drittel am Unterhaltsvorschuss beteiligen. Konnten sie eine Rückholung durchsetzen, bekommen sie dieses Drittel auch wieder zurück.

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Datum: 12.05.2017 - 20:00 Uhr
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