PresseKat - Abwickler fordert INNOVA 2. Anleger zu Nachzahlungen auf

Abwickler fordert INNOVA 2. Anleger zu Nachzahlungen auf

ID: 1491369

Anleger der INNOVA 2. sind entsetzt: Die Gesellschaft befindet sich in der Liquidation und erhaltene Ausschüttungen werden zurückgefordert.

(firmenpresse) - Berlin, 18.05.2017 - Aktuell liegt der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München und Berlin ein Aufforderungsschreiben des Abwicklers der INNOVA 2. Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. aus März 2017 vor, in dem dieser darlegt, bei den gezahlten Ausschüttungen handele es sich nicht um eine Garantieverzinsung, sondern um vom Anleger zurück zu zahlende Entnahmen. In der Zahlungsaufforderung heißt es: „Getätigte Entnahmen mindern in ihrer Höhe das Kapitalkonto und damit auch das Abfindungsguthaben des Gesellschafters bei Ausscheiden aus der Gesellschaft. […] Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes müssen wir Sie hiermit auffordern die aus der Beteiligung… empfangenen Entnahmen in Höhe von … an die Gesellschaft zurück zu erstatten.“

Unklar ist bereits, aufgrund welcher Anspruchgrundlage hier ein Rückforderungsanspruch gegeben sein soll. So wurde bis dato für die jeweiligen Anleger kein Auseinendersetzungsanspruch ermittelt.

Aufgrund dieser Sachlage empfehlen CLLB Rechtsanwälte betroffenen Anlegern dringend, den Zahlungsaufforderungen nicht ungeprüft nachzukommen. Die Sach- und Rechtslage sollte durch einen auf den Bereich des Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, erklärt: „Es gilt im Einzelfall zu prüfen, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtmäßig ist. Zu klären ist weiter, ob eventuell Schadensersatzansprüche gegen die Innova 2. der Rückforderung entgegen gehalten werden können. Auch können sich außerdem Schadensersatzansprüche gegenüber Beratern/ Beratungsgesellschaften ergeben, wenn diese die Anleger vor Zeichnung nicht über alle mit der Beteiligung verbundenen Risiken und anlagerelevanten Umstände aufgeklärt haben.“

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist neben der dargestellten Gefahr einer möglichen Rückforderung von Ausschüttungen insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines geregelten Zweitmarktes für die Handelbarkeit der Anteile etc. Ferner ist darüber aufzuklären, dass die Kapitalanlage für eine sichere Altersvorsorge nicht geeignet ist.





Dem Anleger sind bei erfolgreicher Durchsetzung seiner Ansprüche sämtliche Einzahlungen in den Fonds, das bezahlte Agio sowie die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. Zudem ist er von etwaigen weiteren Verpflichtungen freizustellen. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Vorgehens.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Panoramastr. 1, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz(at)cllb.de; web: www.cllb.de



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Datum: 18.05.2017 - 11:36 Uhr
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Freigabedatum: 18.05.2017

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