Befragung ergibt: Nach vier Monaten halten 64 Prozent der Gutachter das neue Pflege-Begutachtungsinstrument für besser geeignet als das bisherige
(firmenpresse) - Köln, 19. Mai 2017. Eine im April bei den rund 1.100 MEDICPROOF-Gutachtern durchgeführte Befragung ergab, dass bereits knapp zwei Drittel (64 Prozent) von dem neuen Begutachtungsinstrument überzeugt sind; sie halten es für besser geeignet als das bisherige. Weitere 32 Prozent der Gutachter sind noch unentschieden und halten beide Instrumente für gleich gut oder schlecht geeignet. Lediglich vier Prozent gaben an, dass das bisherige Instrument besser geeignet gewesen sei. „Dass die Mehrzahl unserer Gutachter bereits kurz nach der Einführung überzeugt ist, spricht eindeutig für das neue Verfahren“, stellt Dr. Franziska Kuhlmann, Geschäftsführerin von MEDICPROOF fest. „Wir gehen außerdem davon aus, dass viele der noch unentschiedenen Gutachter mit zunehmender Routine ebenfalls vom neuen Instrument überzeugt sein werden.“ MEDICPROOF wird daher zum Jahresende seine Gutachter erneut befragen.
Insgesamt 705 MEDICPROOF-Gutachter haben an der Befragung teilgenommen. „Der hohe Rücklauf zeigt deutlich, wie wichtig es unseren Gutachtern ist, uns ein Feedback zum neuen Begutachtungsinstrument und zum zurückliegenden Veränderungsprozess zu geben“, stellt Dr. Kuhlmann heraus. Die Gutachter schilderten außerdem die ersten Rückmeldungen von Versicherten, die sie im Rahmen ihrer Begutachtungen erhalten hatten. Hiernach gaben 40 Prozent der Gutachter an, dass die Versicherten dem neuen Verfahren positiv gegenüberstehen, interessiert und gut informiert waren. Sie fühlten sich umfassend abgebildet. 18 Prozent der Gutachter berichten von negativen Einschätzungen der Versicherten; insbesondere der Umfang der Begutachtung und die Vielzahl an Fragen wurden kritisiert. 12 Prozent der Gutachter berichten von einer gestiegenen Erwartungshaltung seitens der Versicherten; 13 Prozent geben an, die Versicherten seien noch unzureichend informiert.
Die Ergebnisse der Befragung hat MEDICPROOF auf seiner Website www.medicproof.de veröffentlicht.
Hintergrund: Neues Begutachtungsinstrument zum 1. Januar 2017
Zum 1. Januar 2017 wurden zusammen mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ein deutlich weiter gefasster Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Das damit verbundene Umdenken brachte für die PKV-Tochter MEDICPROOF personelle und logistische Aufwände mit sich. Schließlich mussten nicht nur die über 70 internen Mitarbeiter des Kölner Unternehmens umgeschult werden, sondern auch die rund 1.100 freiberuflich tätigen Gutachter, die bundesweit für MEDICPROOF im Einsatz sind. Denn mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird nicht länger ein in Minuten gemessener Hilfebedarf ermittelt, sondern der Grad der Selbständigkeit, also das Ausmaß, in dem die pflegebedürftige Person sich noch selbst ohne fremde Hilfe versorgen kann. Somit werden körperliche und psychomentale Einschränkungen gleichermaßen in allen relevanten Lebensbereichen abgebildet.
MEDICPROOF – Der medizinische Dienst der Privaten
Als Tochterunternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) prüft die MEDICPROOF GmbH Leistungsvoraussetzungen für die private Pflegepflichtversicherung. Aufgabe von MEDICPROOF ist es, eine bundesweit und versicherungs¬übergreifend einheitliche Begutachtung sicherzustellen. Rund 1.100 freiberuflich tätige Gutachter sorgen dafür, dass MEDICPROOF im Jahr über 160.000 Pflegegutachten für die privaten Versicherungsunternehmen erstellt. MEDICPROOF fungiert in erster Linie als Dienstleister, koordiniert und sichert die Qualität der Begutachtung. Dazu gehört, die freien Mitarbeiter in Fragen der Begutachtung problemlösend zu begleiten und die Versicherungsunternehmen in Fragen der Medizin und Pflege zu beraten.
Pressekontakt
MEDICPROOF GmbH
Thomas Hessel
Unternehmenskommunikation
Tel: 0221/88844-102
E-Mail: thomas.hessel(at)medicproof.de
Gustav-Heinemann-Ufer 74 A
50968 Köln
www.medicproof.de
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