Blaumachen im Sommer durch falsche Krankschreibungen werden immer beliebter
(firmenpresse) - Vielen Angestellten, aber auch einigen Arbeitgebern, ist nicht bewusst, dass krankfeiern und schwänzen keine Kavaliersdelikte sind. Besonders wenn die freie Zeit für entgeltliche Nebenbeschäftigungen genutzt wird. Es handelt sich um Betrug bei der Lohnfortzahlung, die sowohl Großkonzerne als auch mittelständische Betriebe sehr schaden kann. Die Detektei Hans hilft Ihnen dabei, verdächtige Mitarbeiter zu observieren und gerichtsfeste Beweise zu sammeln: Berichte, Fotos und Videos gehören zum Portfolio. Dabei muss der Privatdetektiv noch nicht einmal unerlaubte Nebentätigkeiten entdecken – auch genesungswidriges Verhalten während der Krankschreibung ist nicht erlaubt, da der arbeitsunfähige Mitarbeiter durch sein Handeln die eigene Genesung fördert muss. Sollte das Misstrauen des Arbeitgebers aber berechtigt sein, drohen dem vermeintlichen Blaumacher drastische Konsequenzen: Bei nachgewiesenem Lohnfortzahlungsbetrug kann es zur fristlosen Kündigung kommen. Es kommt noch dazu das überführte Blaumacher oft bis zu 100 Prozent der Ermittlungskosten aus eigener Tasche zahlen müssen.
Detektei Hans
Wilhelmstraße 60
58119 Hagen
02334/8143711
info(at)detektiv-privatdetektei.de
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